DE: Kürzung für Förderung von Solaranlagen fällt wieder höher aus


(C) Mike Baker, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland wird die Förderung des ins Netz eingespeisten Stroms mehr gekürzt als bislang vorgesehen worden war. Die Vergütung soll von August bis Oktober um 1,8 Prozent jeweils zum Monatsersten anstatt 1,0 Prozent sinken, heißt es laut der Bundesnetzagentur. In der Mitteilung zur Thematik heißt es, dass der gesetzliche Rahmen für den Zubau von Stromanlagen wieder überschritten worden sei.

Schon von Mai bis Juli des laufenden Jahres wurde die Vergütung jeweils um 1,8 Prozent abgesenkt. Mittlerweile würden aber Solarstromanlagen in geringerem Umfang neu gebaut. Damit sei die Überschreitung des Förderrahmens nicht mehr so hoch ausgefallen. Für größere Dachanlagen zwischen einem und zehn Megawatt sowie auch für Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt wird die Vergütung im Oktober erstmals unter die Schwelle von zehn Cent je Megawattstunde fallen.

Durch die weitere Vergütungsreduzierung geht die staatliche Förderung immer mehr dem an der Börse geltenden Preis entgegen. Durch den recht starken Zubau von Solarstromanlagen in Deutschland hatte der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr eine automatische Kürzung für die Vergütungssätze beschlossen. Diese Förderung des ins Netz eingespeisten Stroms wird in Deutschland von den meisten Verbrauchern über die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) bezahlt. Verschiedene Ausnahmen gibt es jedoch für die sog. „Großverbraucher“.

Die Netzbetreiber wollen im Oktober bekanntmachen, ob die umstrittene EEG-Umlage weiter erhöht wird, wobei verschiedene Experten zuletzt von einer "deutlichen Steigerung" ausgingen. Mitte Juli hieß es laut einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen hin, dass so viele Firmen wie nie ihren Beitrag zur Ökostrom-Förderung im kommenden Jahr nicht oder nur mit Rabatt zahlen wollen. Somit könnten auf die Verbraucher und kleine Firmen weiter steigende Strompreise zukommen.

Anhang: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt in Deutschland die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Ein im Juni des laufenden Jahres veröffentlichtes Gutachten (Herausgeber: dena; Sebastian Peters et al.) stellte fest, dass die Ausbauziele für Erneuerbare Energien nicht mehr infrage gestellt würden und die meisten Prognosen von einer Übererfüllung der Ausbauziele des Energiekonzepts ausgingen. Laut dem Gutachten empfahl man eine grundlegende Novellierung des EEG. Ein erster Schritt sei die Anpassung der Einspeisevergütungen an die Marktentwicklung, wobei auch die Systemkosten zu berücksichtigen seien. Das Gutachten ("Trendstudie Strom 2022. Metastudienanalyse und Handlungsempfehlungen") wurde im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) angefertigt.

  
Bücherindex Bild Link

Weitere Inhalte