Deutschland: Experte warnt vor Betrug mit Briefwahl


(C) Awaya Legends, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Vor der in Deutschland anstehenden Bundestagswahl am 22. September hatte nun der IT-Sicherheitsexperte Arnim Rupp vor möglichem Missbrauch mit Unterlagen der Briefwahl gewarnt. Auf einer Konferenz im Juli hatte der Informatiker demonstrieren können, wie man mit Scanner, Drucker und einem Computer binnen weniger Stunden Briefwahlunterlagen täuschend echt fälschen kann. Gegenüber dem Magazin "Spiegel" führte er zur Thematik aus: "Wer sich die Wahlordnung genau durchliest, merkt schnell, worauf man achten muss, damit bei der Auszählung nichts auffällt".

Rupp hatte schon vor fünf Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger erklärt, dass die sogenannten Wahlcomputer nicht sicher wären. Damals hatte das Gericht in dieser Sache den Einsatz gestoppt. Laut Rupp wäre die Briefwahl in der aktuellen Form aber noch "viel unsicherer" als die Wahlcomputer. Jeder fünfte hatte bei der Stimmabgabe der vorigen Bundestagswahl seine Stimme per Post "abgegeben".

Seitens des deutschen Bundesverfassungsgerichts hatte man in einem Urteil aus dem Jahr 1981 angemahnt, dass die Briefwahl ständig in Anbetracht neuer Entwicklungen zu überprüfen sei. Der 42-jährige Arnim Rupp forderte nun wegen moderner Scanner- und Druckertechnologie eine Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen bei der Briefwahl. "Ein normaler Stempel auf dem Wahlschein würde das Fälschen erheblich erschweren", schlägt er als ersten Schritt vor.

Die Briefwahl in Deutschland wurde zur damaligen Bundestagswahl 1957 eingeführt. Damit wollte/will man die "Allgemeinheit der Wahl" sicherstellen. Speziell alten, kranken und behinderten Menschen wollte man eine Teilnahme an der Wahl erleichtern. Auch wahlberechtigte Menschen im Ausland können wählen. In Großstädten ist die Briefwahl besonders beliebt.

Im Jahr 2009 lag die Anzahl der Briefwähler in vielen Städten im Vergleich höher als 2005, was Mitte September damals die "Bild" berichtete - man berief sich auf eine Umfrage bei den zuständigen Wahlleitern. Diesen Informationen zufolge beantragten je nach Stadt bis zu 20 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahl. Am höchsten lag der Anteil in großen Städten wie München. In der bayerischen Landeshauptstadt beantragten demnach 19,7 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahl. Vor vier Jahren waren es zum vergleichbaren Zeitpunkt 14,1 Prozent. Der Wahlleiter rechnete damals bis zum 27. September mit mehr als 25 Prozent Briefwahlanträgen.

Im vergangenen Jahr wurde das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Man hatte eine "Regelung" für verfassungswidrig erklärt, wonach Auslandsdeutsche mindestens für drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um so später per Briefwahl an den Bundestagswahlen teilzunehmen. Die in Deutschland bis dahin praktizierten Wahlen hätten demnach gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoßen. In der Sache hatten die beiden erfolgreichen Klägerinnen, welche in Belgien geboren wurden und deutsche Staatsangehörige sind, wegen der Regelung geklagt. Sie hatten zu keinem Zeitpunkt drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt, weshalb sie sich nicht an der Bundestagswahl 2009 beteiligen durften.

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