(C) Nathan Golshan, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland könnte das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Laut dem Magazin "Der Spiegel" würden Beamte der EU die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen rügen, man bereite deswegen ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Das deutsche Bundesumweltministerium hatte den Bericht von "Spiegel" zurückgewiesen. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte jedoch einräumen müssen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden muss.
Dem Magazin zufolge konzentriere sich der Wettbewerbskommissar (Europäische Union) Joaquín Almunia (spanischer Politiker) bei der Untersuchung auch speziell auf die EEG-Umlage, welche Stromkunden in Deutschland für die Erzeugung erneuerbarer Energie zahlen müssen. Doch mit Blick auf die energieintensiven Unternehmen hat man Ausnahmen gemacht und jene von der Zahlung weitgehend ausgenommen. Seitens der EU wertet man dies wohl als unerlaubte Beihilfe. Laut dem Spiegel-Bericht wolle die EU-Kommission in der laufenden Woche ein sog. Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen.
Anmerkung: Bei der benannten EEG-Umlage werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt. Die Höhe des Umlagebetrages ergibt sich aus dem Unterschied der Einnahmen und Ausgaben, die bei der Verwertung des EEG-Stroms aus erneuerbaren Energiequellen entstehen.
Die EU-Kommission möchte, so zumindest die Information von "Spiegel", mit dem Verfahren nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Ebenfalls soll auch rückwirkend eine Korrektur eingefordert werden. Somit sollen die deutschen Betriebe Geld an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen, heißt es. Das deutsche Bundesumweltministerium widersprach dieser Darstellung.
Unterdessen wurde kürzlich bekannt, dass in Deutschland so viele Unternehmen wie nie zuvor ihren Beitrag zur Ökostrom-Förderung im kommenden Jahr nicht oder nur mit Rabatt zahlen wollen. Bis zum 1. Juli hatte eine "Rekordzahl" Ausnahmen von der Zahlung der Umlage beantragt. 2367 Firmen stellten bis 1. Juli einen Antrag, womit 3458 Standorte von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden sollen. Berücksichtigt wurden elektronische Anträge. “Die postalisch eingegangenen Anträge sind noch nicht statistisch erfasst.” Die Deutsche Energieagentur (Dena) hatte Anfang des Monats damit gerechnet, dass es zu einem erneut starken Anstieg der Ökostromumlage im kommenden Jahr kommen wird.
