(C) Nina Gerlach, 2009, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Seitens der deutschen Bundesregierung würde man einem Medienbericht zufolge, nach Äußerungen des ehemaligen Bundesbankpräsidenten Thilo Sarrazin, eine Änderung der Gesetzgebung gegen rassistische Äußerungen in Deutschland prüfen.
In einem der Nachrichtenagentur AFP übermittelten Antwortschreiben heißt es demnach, welches an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (Committee on the Elimination of Racial Discrimination) gerichtet sei, dass die Regierung erklärt, dass man derzeit die deutsche Gesetzgebung zu rassistischen Äußerungen überprüfen würde.
Man wolle laut diesen Informationen aber auch die im deutschen Grundgesetz (GG) garantierte Redefreiheit (genauer Meinungsäußerungsfreiheit; subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung) berücksichtigen. Als Hintergrund in der Sache gilt dabei eine Rüge, welche der UN-Ausschuss gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Umgangs mit Sarrazin erteilt hatte.
Thilo Sarrazin (ein deutscher Volkswirt und Autor) hatte mit Äußerungen für Aufregung gesorgt, in denen er den Integrationswillen türkischer Migranten in Deutschlands in Zweifel zog. Die deutsche Bundesregierung hatte in ihrer Note an den UN-Ausschuss zudem darauf verwiesen, dass sie die Staatsanwaltschaft von Berlin gebeten hätte, die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens aus dem Jahr 2009 zu überprüfen.
Seitens der Berliner Justiz hatte man das Verfahren wegen angenommener Volksverhetzung (bezeichnet in Deutschland eine Straftat) mit der Begründung eingestellt, dass Sarrazin durch seine Aussagen nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen hätte. Der Berliner "Tagesspiegel" hatte ebenfalls über die Note an die Vereinten Nationen berichtet.
Der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hatte türkischen und arabischen Einwanderern in Berlin vorgeworfen, sie wären "weder integrationswillig noch integrationsfähig". Sie hätten "keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel" und produzierten "ständig neue kleine Kopftuchmädchen".