(C) kIM DARam, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

In einer US-amerikanischen Justizsache geht es nun wohl in eine weitere Runde. In dem zweifelhaften Mordprozess gegen die verurteilte gebürtige Berlinerin Debra Milke kündigte die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Arizona an, das Verfahren neu aufzurollen, heißt es laut US-Medien. Demnach soll Milke erneut wegen Mordes angeklagt werden. Die Zeitung "The Arizona Republic" meldete dazu online, dass man seitens der Anklagepartei versuche, zum zweiten Mal die Todesstrafe gegen die Berlinerin durchzusetzen.
Ebenfalls soll wohl der damalige Chef-Ermittler wieder aussagen. Dieser hätte Milke ein umstrittenes Geständnis abgenommen. Milke war 1990 wegen der Strafsache "Anstiftung zum Mord" an ihren Sohn zum Tode verurteilt worden. Demnach hätte sie angeblich zwei "Bekannte" damit beauftragt, den Vierjährigen zu töten. Als Grund gab sie angeblich an, dass ihr der Sohn lästig geworden wäre.
In der Wüste bei Phoenix hatte man damals die Leiche des Jungen gefunden. Er wurde mit drei Kopfschüssen hingerichtet. Die Tochter eines US-amerikanischen Bürgers und einer Deutschen saß mehr als zwanzig Jahre in der Todeszelle. Anfang 1998 gab es bereits fortgeschrittene Vorbereitungen, die Hinrichtung an Milke zu vollziehen. In letzter "Sekunde" hatten die Anwälte erreichen können, dass es einen weiteren Aufschub gibt und die Hinrichtung ausgesetzt wird.
Die Verurteilung hatte sich damals im Wesentlichen auch auf eine nebulöse Aussage des Polizisten Armando Saldate gestützt. Jener hatte die verdächtige Milke alleine verhört. Hier hätte sie ihre Beteiligung an dem Mord angeblich eingeräumt. Es gibt in der Sache jedoch kein unterschriebenes Geständnis. Auch etwa Tonaufnahmen oder Zeugen fehlen. Milke selbst hatte später ihre Unschuld beteuert. Damals hatten die Geschworenen bei ihrer Urteilsfindung auch nicht gewusst, dass gegen den Polizisten Armando Saldate eine lange Liste von Verfehlungen vorlag, wie etwa auch Falschaussage unter Eid.
Im März hatte ein Bundesberufungsgericht von San Francisco das Todesurteil gegen Milke gekippt. Ebenfalls wurde eine nachfolgende Berufung des Bundesstaates Arizona verworfen. Die gebürtige Berlinerin Milke, welche keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, hatte nach Ansicht des Bundesberufungsgerichtes kein faires Verfahren bekommen. Anfang der Woche soll US-Medienberichten zufolge ein Gericht angeordnet haben, dass Milke aus der Haft entlassen werden muss. Dies dann, wenn ihr kein neuer Prozess gemacht wird. Nur kurze Zeit darauf hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, man wolle das Verfahren auf jeden Fall wieder neu aufrollen.
