Forderung: BND soll mehr Wirtschaftsspionage betreiben


BND Zentrale (Bild: Wiki Commons CC 1.0)

In Deutschland haben sich nun Teile von Schwarz-Gelb dafür ausgesprochen, dass der Organisation Gehlen Nachfolger BND (Bundesnachrichtendienst) Wirtschaftsspionage durchführen sollte. Seitens des wirtschaftspolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Joachim Pfeiffer (CDU), unterstützt man ein solches Unterfangen. Seinem FDP-Kollegen Martin Lindner zeigte er sich offen, was die Forderung anbelangt, dem deutschen Bundesnachrichtendienst Wirtschaftsspionage zu "erlauben". "Ohne einen aktiven Auftrag in Sachen Wirtschaftsspionage bleibt der BND gegenüber anderen Geheimdiensten ganz klar im Nachteil", sagte Pfeiffer gegenüber "DIE WELT".

Nichts bringen würde es, anderen Staaten vorzugeben, dass jene die Spionage unterlassen sollten. Daher müssten nun "die entsprechenden Kompetenzen des BND dringend" erweitert werden, gab Pfeiffer weiter zu verstehen. Zuvor hatte der FDP-Kollege Martin Lindner, angesichts der Medienberichte um Überwachungsorgien ausländischer Nachrichtendienststrukturen, dazu aufgefordert, dass der BND "zum Gegenangriff" ausholen müsse.

"Wir brauchen dringend Waffengleichheit", gab er zu verstehen. Der BND solle künftig das Thema der Wirtschaftsspionage "aktiver begleiten", als dies bislang der Fall zu sein scheint. Demnach haben Nachrichtendienste in zahlreichen westlichen, wenn nicht allen, Ländern die "Lizenz zur Wirtschaftsspionage" - deshalb solle nun offenbar auch der BND "ausreiten lassen".

Kürzlich hatte der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) seit Jahrzehnten mit dem US-Geheimdienst NSA zusammenarbeitet. Am Wochenende gab es bereits Medienberichte über die enge Zusammenarbeit zwischen NSA und BND. Demnach hätte die NSA auch "Analyse-Werkzeuge" für Lauschangriffe geliefert.

Ziel der offiziellen deutschen Cyberstrategie, aus welcher auch die Gründung des Cyberabwehrzentrums NCAZ resultierte, war ebenfalls ein verbesserter Schutz der Wirtschaft. Die Abteilung solle offiziell defensiv ausgerichtet sein und sich ausschließlich mit "Hackerangriffen" auf Bundeseinrichtungen und die deutsche Industrie beschäftigen. Vor Jahren hatte [unter anderem] der Publizist und Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom bereits ausgeführt, dass die deutsche Wirtschaft auch von eigentlich befreundeten Nachrichtendiensten ausgespäht wird. (mehr unter "Deutsche Dienste sind absolut hörig")

Von fast allen Staaten der Welt werden Nachrichtendienste im Bereich der Auslandsaufklärung unterhalten, i.d.R. steueralimentiert versteht sich. Offiziell sollen damit auch politische Entscheidungen vorbereitet oder die wirtschaftliche Lage der Welt solle "eingeordnet" werden. Seit dem offiziellen Ende des Kalten Krieges, nach der Selbstauflösung der Sowjetunion, hatte sich die Rolle verändert. Die Aufgabe besteht dabei auch in der "unmittelbaren Unterstützung des Landes", indem man einheimischen Unternehmen "Informationen zukommen lässt". In Deutschland werden dabei mehrere Nachrichtendienste auf Bundesebene betrieben. Der BND ist offiziell ausgerichtet auf die Auslandsaufklärung. Dieser ist ebenfalls vom besonderen Interesse, da etwa in einer allgemeinen "Dienstanweisung" die Aufgaben des BND "konkretisiert" werden. Von offizieller Seite wird dies natürlich bestritten. Der BND sucht jedoch offen nach "flexiblen jungen Mitarbeitern, mit Studienabschlüssen in Volkswirtschaftslehre für" sogenannte "abwechslungsreiche Aufgaben", dies ebenfalls "im Ausland".

Wie in einer Seminararbeit (2007 - "Wirtschaftsspionage") durch David Noak ausgeführt wurde, gebe es kein ausdrückliches Wirtschaftsspionageverbot - somit komme wohl nur ein Verstoß der Souveränität in Betracht. Ansatzpunkte zur völkerrechtlichen Einordnung der Wirtschaftsspionage sind dabei auch die allgemeine Handlungsfreiheit und die Souveränität eines Staates. Diese Souveränität in Form von territorialer Integrität (dass der jew. Staat auf seinem Hoheitsgebiet Gewalt ausüben darf) ist von allen Staaten zu achten. Der Verwendung von Abhörunterfangen, wie durch das ECHELON-System, steht wohl kein völkerrechtliches Verbot entgegen. Es wird außerhalb des Territoriums "des Zielstaates" vorgenommen, somit wird nicht das Gewaltmonopol des Staates verletzt, heißt es im Kapitel 4.3.1. Das Eindringen eines Spions im Auftrag seines Endsendestaates in die Geschäftsräume eines Unternehmens zur Informationssammlung würde gegen das Gewaltmonopol des Zielstaates verstoßen, da nur der jew. Staat derartige Maßnahmen ergreifen darf. Denkbar wäre aber ein möglicher Verstoß gegen bilaterale Wirtschaftsabkommen, wie etwa dem der Welthandelsorganisation WTO. Eine Wirtschaftsspionage zwischen den einzelnen Vertragspartnern, etwa zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils, wäre ein Verstoß gegen das Abkommen - was wohl aber im Einzelfall nach Auslegung des Vertrages zu prüfen sei.

Anhang:

  
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