Deutschland: Bei Bundestagswahl dürfen 38 Parteien antreten


(C) slowafternoon, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Für die deutsche Bundestagswahl in 2013 dürfen insgesamt 38 Parteien antreten. Der zuständige Bundeswahlausschuss hatte nun in seiner Sitzung am 4. und 5. Juli 2013 neben den neun im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertretenen Parteien noch 29 weitere politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl in diesem Jahr anerkannt.

Es hatten in Deutschland 58 Parteien und politische Vereinigungen ihre Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt und sich für eine Zulassung beworben, also so viele wie nie zuvor. Dies war für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen eine Voraussetzung für die mögliche Teilnahme an der Bundestagswahl im Herbst. Mit der Annahme von 38 Parteien und Vereinigungen können die Wähler bei der Bundestagswahl am 22. September auch zwischen diesen wählen und ihre Stimme "abgeben".

Insgesamt waren 20 Parteien und politische Vereinigungen mit ihrem Antrag gescheitert. Sie wurden nicht zur Wahl zugelassen. Jene können binnen vier Tagen eine Beschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht einlegen. Von der Liste der 38 Parteien können neun ohne Unterstützungsunterschriften antreten.

Dabei handelt es sich um die etablierten Parteien Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE). Zudem kommen die drei in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien FREIE WÄHLER, Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) sowie die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hinzu.

Folgende 29 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt. Anmerkung: Wir übernehmen für verlinkte Inhalte von aufgeführten deutschen Parteien/Vereinigungen, als Referenzliste des deutschen Bundeswahlausschusses, auf deren Webseite etwa, keinerlei Haftung, was insbesondere rechts-/linksoffene Strukturen anbelangt, welche unter Beobachtungsmaßnahmen des deutschen Verfassungsschutz stehen könnten.

Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT)

NEUE MITTE (NM)

Bayernpartei (BP)

Alternative für Deutschland (AfD)

CHRISTLICHE MITTE (CM)

Ab jetzt Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

RENTNER Partei Deutschland (RENTNER)

Die Violetten (DIE VIOLETTEN)

DIE REPUBLIKANER (REP)

Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP)

Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)

Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

DIE RECHTE (keine Kurzbezeichnung)

NEIN!-Idee (NEIN!)

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz [...] (Die PARTEI)

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Bund für Gesamtdeutschland (BGD)

Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)

Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)

Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)

Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)

Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG)

Bergpartei, die "ÜberPartei" (B)

Partei der Nichtwähler (keine Kurzbezeichnung)

Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)

  
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