DE: Regierung will Speicherung der Daten auf Vorrat beibehalten


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Das deutsche BND-nahe Magazin "Der Spiegel" online fabulierte kürzlich, dass man in Deutschland nach bekanntgewordenen Überwachungsprogrammen nun von der sog. "Vorratsdatenspeicherung" abrücken wolle. Da in den heutigen Tagen nicht nur einzelne Medienprofis sondern auch der ein oder andere Normalo in der Masse Spin-Doktorei erkennt, wurde schnell enttarnt, dass diese Meldung tatsächlich eine Ente war.

Laut Spiegel hieß es, dass sich die CDU und CSU "nach jahrelangem Kampf von der Vorratsdatenspeicherung" verabschieden würden. Von dem Wort hat man sich offenbar tatsächlich verabschiedet und es stattdessen mit "Mindestspeicherfristen" oder auch "Mindestdatenspeicherung" - wobei "mindest" auch nicht "maximal" ist - ersetzt.

Das Wort "Vorratsdatenspeicherung" war in der Vergangenheit wegen verschiedenen "Irritationen" leicht befleckt worden. Laut NetzPolitik sagte der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im April 2011 schon, dass ein neuer Begriff besser sei, denn "bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut". Auch auf der Webseite des deutschen Ministeriums heißt es unter anderem offiziell: "[...] die Einführung von Mindestspeicherfristen von mindestens 6 Monaten bis zu 2 Jahren für derartige Telekommunikationsverkehrsdaten [...]".

NetzPolitik zufolge würde die Europäische Richtlinie 24/2006/EG zur Vorratsdatenspeicherung, welche Spekulationen zufolge unter Einwirkung "gewisser Strukturen" mit zustande kam, vorsehen, dass alle Verbindungsdaten sämtlicher Kommunikation für mindestens sechs Monate anlasslos gespeichert werden.

Dies bedeutet, dass alles beim alten in Deutschland ist und nicht wie etwa der Spiegel titelt: Die "CDU und CSU verabschieden sich nach jahrelangem Kampf von der Vorratsdatenspeicherung". Passenderweise steht unter dem Eindruck der u.a. NSA-Affäre um Datenspionage durch US-Geheimdienste kommende Woche die mündliche Verhandlung im Verfahren des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an.

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