Grüne

Wenn es in Deutschland nach der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht, dann solle die Steuerpflicht an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft werden. Jene fordern in ihrem Antrag (17/14133) die Vorlage eines Gesetzentwurfes, "der für deutsche Staatsangehörige die Staatsangehörigkeit zu einem Kriterium für das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht im Bereich der Personensteuern in Deutschland macht".
Damit wolle man eine mögliche Steuerflucht von Personen durch Wohnsitzverlegung unterbinden, heißt es laut den Grünen. Jene schreiben, dass es vermögenden Privatpersonen möglich wäre, sich durch die Verlagerung ihres Wohnsitzes, wie in die Schweiz oder Monaco, der deutschen Steuerpflicht zu entziehen. Ein solches Vorgehen sehe man bei den Grünen demnach nicht gerne.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält bislang in Medienberichten behandelte Fälle zur Thematik nur "für die Spitze des Eisbergs". In dem Antrag schreibt man, dass jene Personen, welche ihren Wohnsitz freiwillig in ein anderes Land verlegen, verantwortungslos handeln würden. Hier nimmt man eine Verlagerung des Wohnsitzes aus steuerlichen Gründen an. Jene Personen würden dem deutschen Gemeinwesen schaden, heißt es.
Dies aus dem Grund, weil die wohlhabenden Personen ja in Deutschland "Geld gescheffelt" (kein Wortlaut) hätten und sich ggf. danach an der warmen Cote d Azur oder in den Schweizer Alpen aufhalten, um dort zu leben. Dem Vernehmen nach müsste hier "eingegriffen werden". In dem Antrag heißt es, dass es unsolidarisch gegenüber den Durchschnittsverdienern in Deutschland sei, die derartige Möglichkeit nicht haben, und aufgrund dieses Verhaltens eine höhere Steuerlast tragen müssten.
Nach dem „Vorbild der USA“ sollten laut den Grünen großzügige Freibeträge eingeführt werden. Dies solle dafür sorgen, dass der größte Teil der im Ausland lebenden Staatsbürger von der Regelung ggf. nicht berührt wird. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, soll es eine Anrechenbarkeit von im Ausland gezahlten Steuern geben. Durch diese Ausgestaltung betrifft die Besteuerung nach Staatsangehörigkeit zielgenau nur diejenigen, die offenbar ihren Wohnsitz aus rein steuerlichen Gründen verlegt haben.
