(C) Dan Cunningham, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Künftig sollen zur Abwicklung von Pleitebanken die Steuerzahler erst als letztes geschröpft werden. Zuvor kommen Anteilseigner, Gläubiger und Anleger größerer Vermögen an die Reihe, um so eine Rettung von Geldhäusern zu bewerkstelligen. Die EU-Finanzminister hatten sich auf diesen Schritt einigen können.
Laut eigenen Darstellungen wäre diese Einigung ein "Meilenstein", so der irische Finanzminister Michael Noonan. Nun könnte der "Teufelskreis zwischen Banken und Staaten" zerschlagen werden, glaubt man. Auch der deutsche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte sich positiv und gab zu verstehen, dass Bankenpleiten nun nicht mehr an erster Stelle durch die Staatskasse aufgefangen werden.
Schäuble merkte laut Medienberichten an, dass nun in "erster Linie" die Eigentümer und die Gläubiger der Banken in der Hierarchie der unterschiedlich riskanten Papiere haften könnten und dann muss ein betroffener Mitgliedstaat seine Verantwortung übernehmen, also der Steuerzahler. Durch die teils extrem hohen aufgelaufenen Summen bei zahlreichen Banken, wird dies wohl sicherlich auch der Fall ein.
Die von den EU-Finanzministern verhandelte Richtlinie legt fest, wer in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang zur Kasse gebeten wird. Nacheinander werden je nach Bedarfsfall zuerst die Aktionäre zur Kasse gebeten, dann Besitzer nachrangigen Anleihen, dann welche von vorrangigen Anleihen und Kunden mit Bankeinlagen über 100.000 Euro wie Unternehmen. Und zuletzt kommen Privatkunden und kleine Firmen mit Ersparnissen über 100.000 Euro an die Reihe.
In Kraft treten soll alles erst ab 2018, das EU-Parlament muss auch noch zustimmen. Ein weiterer Punkt sei, dass Banken in nationale Abwicklungsfonds einzahlen müssten. Gegen einen zentralen Topf hatte sich die deutsche Bundesregierung ausgesprochen. Ebenfalls heißt es laut Medienberichten, dass bestimmte Privatleute und Unternehmen von der Zwangsabgabe ausgenommen werden könnten. Nach welchen Kriterien dies erfolgen soll, scheint nicht klar zu sein.
Die nationalen Bankenrettungsfonds sollen laut Medienberichten erst eingreifen dürfen, und dies nur mit 5 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten, wenn mindestens 8 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten von Aktionären, Anleiheeignern und Sparern aufgebracht wurden. Vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) wurde das Gesamtpaket als wichtiger Schritt beschrieben. Dies bezgl. eines "grenzüberschreitenden Sanierungs- und Abwicklungsregimes" in der EU. Der Präsident des BdB ist derzeit Jürgen Fitschen von der Deutschen Bank AG.
