DE: Austausch von Finanzdaten mit den USA beschlossen


(C) Collin Turner, 2013, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Zuletzt hatte der deutsche Finanzausschuss eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA ermöglicht, was die Bekämpfung von Steuermittelangelegenheiten betrifft. Demnach wurde auch ein Ausbau des automatischen Austausches von Steuerdaten beschlossen.

Dieser Schritt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Man stimmte in der Sache dem eingebrachten Entwurf des Gesetzes zu. Dies bezgl. des Abkommens vom 31. Mai 2013, zwischen der BRD und den USA, womit die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten gefördert werden soll, heißt es.

Seitens der deutschen Bundesregierung hatte der Vertreter dieser angemerkt, dass der automatische Informationsaustausch das kommende und internationale Instrument werden wird. Laut Meldung vom Bundestag hätte die SPD-Fraktion nur "schweren Herzens" zugestimmt. Die Grünen hegten Zweifel daran, ob angesichts der US-Gesetzgebung „vollständige Transparenz“ hergestellt werden kann. Die Fraktion "Die Linke" hatte sich enthalten.

Insgesamt begrüßte man seitens der SPD-Fraktion und der Grünen aber den Gesetzentwurf zum automatischen Informationsaustausch. Nun könne eine "weitere Stufe" zum "Informationsaustausch über Europa hinaus genommen" werden. Die Linken hatten zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) kritisiert, dass die US-Vorschriften dazu „nicht ausreichend“ umgesetzt worden wären.

Die USA und Deutschland würden laut Bundestagsmeldung, zu einer Denkschrift zur Sache, wohl der Auffassung sein, dass man in einem automatischen Informationsaustausch ein geeignetes Mittel sehe, um so in Steuermittelangelegenheiten im grenzüberschreitenden Bereich aktiv werden zu können. Mit dem Abkommen werden ausländische Finanzinstitute einbezogen, indem diese bestimmten Meldepflichten gegenüber der US-Steuerbehörde unterliegen.

Gerade erst hatten die Regierungschefs der G8 einen umfassenden Daten- und Informationsaustausch bei Steuermittelangelegenheiten beschlossen. Vorbild solle dabei das Abkommen (bilateral) sein, welches Deutschland mit den USA erarbeitet hatte. Nach diesem verpflichten sich die Steuerverwaltungen beider Länder, in Zukunft bei ihren Finanzinstituten für die Besteuerung relevante Daten zu erheben und auszutauschen.

Der Ausgangspunkt war ein Steuergesetz der USA aus dem Jahr 2010 (Foreign Account Tax Compliance Act). Wenn in der Sache durch ausländische Finanzinstitute die FATCA-Meldepflichten nicht erfüllt werden, dann sollte auf Erträge aus amerikanischen Quellen eine besondere Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent erhoben werden. Laut der Denkschrift wäre diese Steuer nur über aufwändige Verfahren wieder erstattungsfähig.

Das nun gebilligte Abkommen beruht auf einem zuvor erarbeiteten Musterabkommen, das verschiedene europäische Staaten zusammen mit den USA erarbeitet hatten. Der automatische Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA beruht dabei auf Gegenseitigkeit. Damit ist der im US-Gesetz vorgesehene Quellensteuereinbehalt entbehrlich. Der Informationsaustausch soll ab kommendem Jahr (2014) beginnen.

  
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