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Den Einsatz von militärischen Drohnen hatte nun der Staatsekretär im deutschen Bundesministerium der Verteidigung, Christian Schmidt (CSU), verteidigt. Gegenüber der Zeitung "Die Zeit" gab er zu verstehen, dass nicht die Drohnen eine Gefahr für den Weltfrieden sind, sondern eher die asymmetrischen Bedrohungen des 21. Jahrhunderts.
Demnach plädiere er dafür, neue Regeln zu schaffen. So könne die "Völkergemeinschaft" bei der Bekämpfung derartiger Bedrohungen geschützt werden. Die Anwendung des bisherigen Kriegsvölkerrechts sei ohne Probleme auch bezgl. der Drohneneinsätze möglich. Laut Schmidt würde man mit Kampfdrohnen auch nicht das humanitäre Erbe verspielen.
Der bisherigen Debatte zum möglichen Einsatz von Kampfdrohnen beschied Schmidt eine "erschreckende Undifferenziertheit". Er sehe aus seiner Sicht her, dass Drohnen nicht bedenkenloser eingesetzt würden. Dies sei nicht bewiesen. Bei ferngelenkten Waffen würde es demnach immer jemanden geben, der am "Bedienpult" sitzt und Befehle gibt.
Aus theoretischer Sicht heraus würden unkontrollierte James-Bond-Anwendungsszenarien ausgeschlossen sein. Ebenfalls führte der CSU-Politiker an, dass derartige Kampfdrohnen auch nicht zur "Massenvernichtung" tauglich wären. Zudem verschärfen sie nicht "per se die Bedrohung für die Zivilisation".
Nach Angaben der deutschen Bundesregierung hatten Deutschland und Frankreich am 12. September 2012 eine "Declaration of Intent" (Absichtserklärung) über die gemeinsame Entwicklung einer Drohne unterzeichnet, die allerdings noch nicht rechtsverbindlich war. Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt sehen die "gemeinsam erarbeiteten Forderungen" neben Aufklärungszwecken auch "eine mögliche Bewaffnung" vor.
Schmidt ist seit 2005 Parlamentarischer Staatssekretär (PSts) beim Bundesminister der Verteidigung (BMVg). Er pflegt die Beziehungen der CSU vor allem zu Israel, Kroatien, Österreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien. Er ist Präsident der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e. V.
