Schutz vor Hochwasser: Politiker wollen Klagen drastisch einschränken


(C) Axel Schwenke, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Klagemöglichkeiten gegen Hochwasser-Schutzmaßnahmen sollen möglicherweise drastisch eingeschränkt werden, fordern in Deutschland mehrere Bundes- und Landespolitiker. Laut dem "Focus" wolle man sich für eine entsprechende Neuregelung in der Sache das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz zum Vorbild nehmen, hieß es durch den ehemaligen DDR-Bürgerrechtler und stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Arnold Vaatz (CDU).

In den 1990er Jahren diente das Gesetz dazu, Planungen in Ostdeutschland zu verkürzen. Dies auch wegen der Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf zwei Gerichtsinstanzen, gibt man laut Focus zu verstehen. Vaatz merkte an, dass es "unumgänglich" sei, so schnell wie möglich an die Sache ranzugehen.

Vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesbauministerium (seit 2009) Jan Mücke (FDP) erhielt er dabei Unterstützung. Dieser hält es für sinnvoll und auch notwendig, hier einen entsprechenden Vorstoß zu wagen. Mücke würde seit langer Zeit ärgern, wie Hochwasserschutz an der Elbe "durch völlig überzogenen Naturschutz" verzögert wird.

Aus Sachsen-Anhalt gab der dortige Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU), deutscher Agronom und Politiker, zu verstehen, dass er in einem Beschleunigungsgesetz für Schutzbauten ebenfalls einen "sympathischen Ansatz" sehen würde. Der Bürgermeister von Grimma, Matthias Berger (parteilos), merkte gegenüber dem Magazin an: "Das ist genau der richtige Weg".

Wegen des zuletzt teils starken Hochwassers in einigen Regionen Deutschlands hatten Anfang Juni mehrere Politiker eine Beschleunigung der Verfahren zum Bau von Schutzvorkehrungen gefordert. Der Ministerpräsident vom Freistaat Sachsen (Seit Mai 2008), Stanislaw Tillich (CDU), sagte etwa gegenüber der "Welt am Sonntag" (8. Juni): "Wir brauchen deutlich kürzere Planungszeiten. Manche Verfahren ziehen sich zehn bis 15 Jahre hin, vor allem wenn als letztes Mittel Enteignungen nötig sind".

Der seit Ende Oktober 2009 als Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes eingesetzte Ronald Pofalla (CDU) wolle noch in dieser Legislaturperiode zu Änderungen in der Sache kommen: "Wir werden uns im Nachgang zu diesem Hochwasser die Verfahrensregelungen anschauen – hier müssen wir in den nächsten Wochen handeln".

Der Präsident des Bauindustrieverbandes, Thomas Bauer (Bauunternehmer und Vorstandsvorsitzender der Bauer AG), beklagte, dass die bereitstehenden Mittel häufig nicht eingesetzt wurden: "Das Problem beim Hochwasserschutz sind nicht etwa fehlende Mittel oder Konzepte. Die gibt es. Im Fall von Grimma waren 40 Millionen Euro für die nötigen Anlagen veranschlagt, 20 Millionen wurden verbaut – der Rest blieb liegen."

Gebiete, in denen Hochwasserereignisse auftreten, fallen in die Zuständigkeit von Kommunen in Deutschland, die somit eine zentrale Rolle spielen. Dort wirken sich Hochwasserschäden aus, werden Menschen und Sachgüter gefährdet oder geschädigt und dort müssen Maßnahmen gegen das Hochwasser ergriffen werden.

  
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