DE: Neues Gesetz ermöglicht Zugriff auf Daten der Bürger


(C) Domenico Citrangulo, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Deutschland hatten kürzlich die Landtage von Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach auch die Polizei zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung in bestimmten Fällen unter anderem Nutzerinformationen hinter IP-Adressen oder teils auch Passwörter abfragen könnten.

Es handelt sich dabei um die sogenannte "Bestandsdatenauskunft". Polizei und Geheimdienste in Deutschland sollen nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag künftig persönliche Informationen von Mobiltelefonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen und das automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden, hatte der Spiegel berichtet.

Der Bundesrat stimmte dem Anfang Mai 2013 zu. Nach Meinung der Kritiker dieser Gesetzesänderung sollten PIN, Passwörter und IP-Adressen hingegen überhaupt nur herausgegeben werden, wenn wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Der Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern würde dabei besonders weit gehen.

Dieser bezieht laut Heise-Online sogar den Landesverfassungsschutz mit ein. Es kann künftig "jeder Dorfpolizist" sensible Informationen, darunter auch Zugangscodes wie PINs und PuKs sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste abfragen, heißt es. Ebenfalls sei die Rede von Daten, mit denen man sogar auf Endgeräte oder "Speichereinrichtungen" zugreifen können wird. (mehr hier)

Kritiker sehen nun, dass ggf. dem Ausspionieren der Bürger Tür und Tor geöffnet wird, da man wohl nicht 100-prozentig davon ausgehen kann, dass möglicherweise auf entsprechende Daten Zugriff habende Individuen auch für Nicht-Ermittlungszwecke hier Daten abgreifen könnten und im schlimmsten Fall für "nebulöse Dinge" verwenden.

Nachdem der Bundesrat im Mai eine umstrittene Änderung des deutschen Telekommunikationsgesetzes verabschiedet hatte, reagierten Bürgerrechtsorganisationen wie etwa auch Journalistenverbände schockiert. Man sehe die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig gewordene Neufassung des Telekommunikationsgesetzes ebenfalls als Eingriff in die Grundrechte an.

Im Vorfeld hatten mehrere Organisationen, darunter der Deutsche Journalistenverband (DJV) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie, den Bundesrat in Deutschland dazu aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Man prangerte speziell an, dass die Auskünfte schon bei "Bagatelldelikten" und ohne Zustimmung eines Richters möglich wären. Außerdem lehnten sie die geplante Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zur Automatisierung der Auskünfte strikt ab.

  
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