ESM

Seitens der Euro-Finanzminister hatte man sich nun auf "Grundregeln" für direkte Zahlungen an Banken durch den sog. ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus - "eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg") verständigen können. Damit soll die Eurozone stabilisiert werden, heißt es laut offiziellen Darstellungen.
Zahlungen durch den ESM würden verhindern können, dass Probleme von Banken auf Staaten übergreifen, glaubt man. Die Möglichkeit der Bankenhilfe über den ESM war im vergangenen Jahr auch auf Druck von Südländern wie Spanien und Italien beschlossen worden.
Vorerst wolle man 60 Milliarden Euro aus dem ESM für die Unterstützung von Banken bereitstellen, heißt es. Der eingesetzte ESM-Chef (Managing Director), Klaus Regling, gab zu verstehen, dass dies "mehr als genug" sei. In einem FAZ-Interview im Juni 2013 plädiert er dafür, die „Troika“ aus Internationalem Währungsfonds (IWF), Europäischer Zentralbank (EZB) und EU-Kommission in der Krisenhilfe für Not leidende Euro-Staaten auf lange Sicht abzuschaffen.
Nach derzeitigem Stand sollen Banken aus dem ESM nur dann Zahlungen erhalten können, wenn etwa das Heimatland dieser sonst Probleme bekommt, oder auch eine "mögliche Pleite" des Geldinstituts das Finanzsystem "ins Wanken" bringen könnte. Einen "Teil" muss wohl der Heimatstaat der Bank weiterhin tragen.
Zunächst wolle man aber Gläubiger und Anteilseigner zur Kasse bitten. Über diese Regelungen zur sog. "Haftungshierarchie" wird noch gesprochen. Dieser Hierarchie zufolge würden kleine Unternehmen und einfache Bankkunden erst am Ende an die Reihe kommen, was das "zur Kasse bitten" anbetrifft. Kleinsparer mit Guthaben unter 100.000 Euro sollen wahrscheinlich ganz aus der geplanten EU-Richtlinie ausgenommen sein. Um Details wird noch gerungen.
Nach derzeitigem Stand sollen direkte Zahlungen des ESM wohl erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 möglich sein. Dies dann, wenn die angestrebte europäische Bankenaufsicht ihre Arbeit aufgenommen hat. Der Deutsche Bundestag hatte Mitte Juni grünes Licht gegeben, für den ersten Schritt auf dem Weg zur "Vereinheitlichung des europäischen Bankensektors". Das Parlament stimmte einer zentralen Bankenaufsicht für die Eurozone zu.
Künftig muss das Heimatland einer angeschlagenen Bank nur einen Teil der Hilfe selbst übernehmen, zunächst wohl 20 Prozent. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der direkten Bankenhilfe soll dieser Anteil auf zehn Prozent sinken. In Einzelfällen soll es zudem möglich sein, bereits vergebene Bankenhilfen auf den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zu übertragen.
