(C) Jasper Morse, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Frankreich hat man dem Internetriesen Google nun wegen Datenschutzbedenken mit Strafzahlungen gedroht. Demnach erhielt Google eine Frist von drei Monaten, um so die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten, teilte man seitens der französische Datenschutzbehörde Cnil mit.
Die Chefin von "Cnil" (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés), Isabelle Falque-Pierrotin, gab Medienberichten zufolge zur Thematik an, dass es nach wie vor eine Reihe von Versäumnissen gebe. Nutzer würden nicht dazu in der Lage sein, die Verwendung ihrer Daten zu kontrollieren.
Hintergrund dieser Sache ist ein Verfahren, welches im Oktober vergangenen Jahres durch die Datenschutzbehörden der 27 EU-Mitgliedsstaaten gegen Google eingeleitet worden war. Man bemängelte hier die neuen Datenschutzbestimmungen, welche im März in Kraft traten.
Darin hat sich Google etwa das Recht einräumen lassen, Daten der Nutzer, welche diese bei verschiedenen Diensten hinterlassen, übergreifend auszuwerten. Dies jedoch ohne genauer darüber aufzuklären, was das genau bedeutet. Der US-amerikanische Internetkonzern bietet etwa Dienste wie Google Drive, Gmail oder auch die Videoplattform YouTube an.
Seitens der französischen Datenschutzbehörde fordert man, dass der Konzern binnen drei Monate das Ziel seiner Datensammlungen offenbart und entsprechend darlegt. Ebenfalls wolle man die Dauer der Datenspeicherung genannt bekommen und es solle Vorsorge getroffen werden, damit eine "potenziell unbeschränkte Kombination der Nutzerdaten" verhindert wird.
Auch sollten die Nutzer informiert und deren Einverständnis vorab eingeholt werden. Die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs hob hervor, dass es bereits mehrere Gespräche mit Google zu den Problemen gegeben hatte. Bislang habe sich jedoch noch nichts geändert.
Der weitere Vorstoß gegen den US-Konzern wäre demnach auch kein "Kreuzzug", sondern man wolle erreichen, dass sich Google an die Transparenz-Vorgaben hält. Würde das Unternehmen nun nicht binnen der gesteckten Frist von drei Monaten reagieren, könnten möglicherweise finanzielle Sanktionen die Folge sein.
