(C) planetc1, (symbolisch; kein Bezug), 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

In Deutschland soll vor dem Landgericht Frankfurt am Main über die Legalität von sog. E-Zigaretten verhandelt werden. Damit wolle man möglichst Klarheit schaffen, was die Einstufung dieser Produkte anbelangt. Dabei geht es speziell um die zu verdampfenden Liquide. Diese könnten unter das deutsche "Arzneimittelgesetz" fallen.
Würde hier eine entsprechende Einstufung erfolgen, könnte der Verkauf nur noch in der Apotheke erlaubt sein. Substanzen müssten zuvor ein Prüfverfahren durchlaufen. Die Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu gab zu verstehen, dass man in der Sache eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes anstreben könnte.
In der Sache ist vor der Großen Strafkammer des Frankfurter Gerichts ein Inhaber eines sog. "Smoker Stores" angeklagt. Im vergangenen Jahr hatte der deutsche Zoll bei ihm rund 15.000 Fläschchen mit Liquiden beschlagnahmt. Dieser hätte seit 2010 in 134 Fällen Liquids für E-Zigaretten aus dem Ausland importiert.
Der Anklage zufolge wären diese Liquids eine Gefahr für die Gesundheit. Dies aus dem Grund, weil sie nach wie vor Nikotin enthalten. Deshalb müsse man sie unter das deutsche Arzneimittelgesetz stellen. Bei herkömmlichen Zigaretten gibt es jedoch eine "Ausnahmeregelung".
Im Oktober vergangenen Jahres war in einer ähnlichen Sache ein Händler vom Amtsgericht in Frankfurt freigesprochen worden. Der aktuell Angeklagte hatte eingeräumt, dass er mit Liquids gehandelt hat. Er sei demnach davon ausgegangen, dass es legale Genussmittel seien.
Medienberichten zufolge kam der Mann im Vorfeld einer Aufforderung des Regierungspräsidenten in Arnsberg nicht nach, den Verkauf zu unterlassen. Wenn die Liquids wegen des Nikotingehalts als Arzneimittel eingestuft werden, könnte es zum deutschlandweiten Verkaufsverbot kommen.
Seitens der EU-Kommission unterstützt man eine strenge Regulierung von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten. Im Januar hieß es laut der "Berliner Zeitung": "Elektronische Zigaretten werden gleich behandelt mit Nikotin-Ersatztherapien wie Nikotin-Pflaster, Sprays oder Kaugummis".
Mit Blick auf die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), hieß es im vergangenen Jahr, dass man sich für ein bundesweites Verbot der E-Zigarette ausspreche. Die nikotinhaltigen Liquids seien von der Bundesregierung bereits als Arzneimittel eingestuft worden, hieß es laut einem Bericht der Essener WAZ-Mediengruppe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte schon im Jahr 2008 auf mögliche Gefahren hingewiesen.
