(C) WEF, Remy Steinegger, Swiss-Image.ch, 2013, (symbolisch; kein Bezug), Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland wolle der zuständige Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) den Konzern Deutsche Telekom per Verordnung zur Einhaltung der Netzneutralität zwingen, heißt es laut Nachrichten-Magazin "Der Spiegel". Man beruft sich auf interne Papiere des deutschen Ministeriums.
Demnach hätten Röslers Beamte einen neunseitigen Verordnungsentwurf "zur Gewährleistung der Netzneutralität" erstellt. Dies deshalb, weil das Wirtschaftsministerium mit den bisherigen Zugeständnissen des Konzerns im Streit um seine Internettarife nicht zufrieden wäre.
Im Kern sehe dieser Verordnungsentwurf laut Spiegel vor, "dass Netzbetreiber eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern (gegen Entgelt) grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln", schreibt man. Es sollen vielmehr alle Internetdienste diskriminierungsfrei und mit gleicher Qualität durchgeleitet werden.
Das gelte demnach explizit auch für eigene Anwendungen und Dienste. Bisher hatte das deutsche Unternehmen geplant, eigene Angebote wie den Videodienst Entertain von der geplanten Geschwindigkeitsdrosselung auszunehmen. Mit der Verordnung des Bundeswirtschaftsministers wäre das nicht vereinbar. Selbst Kooperationen wie die mit dem Musikdienst Spotify könnten für den Konzern dann problematisch werden, berichtet Spiegel.
Die Deutsche Telekom wollte sich zu der Verordnung bisher wohl noch nicht äußern. "Wir kennen den Entwurf nicht, verfolgen das Ganze aber mit großem Interesse", gab ein Sprecher zu verstehen. Zuletzt hatte die Telekom nach teils massiven Protesten von Kunden und Politikern Teile seiner geplanten Tarifänderungen zurückgenommen und die Drosselgeschwindigkeit für die Überschreitung bestimmter Datenvolumen in den entsprechenden Tarifen von 384 Kilobit pro Sekunde auf zwei Megabit angehoben.
Bei möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität soll die Bundesnetzagentur einschreiten und dies untersagen können. Die benannte Verordnung müsste vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Es gilt daher als eher unwahrscheinlich, dass sie noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird.
