USA: Main Core Datenbank enthält Informationen zu Millionen Bürger


(C) practicalowl, 2006, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Eine seit den 1980er Jahren unter dem Namen "Main Core" geführte Datenbank der US-Sicherheitsbehörden soll mindestens acht Millionen US-Bürger (lt. Think Progress Stand 2008) beinhalten. Die Personen in den gesammelten Datensätzen gelten dabei pauschal als "Bedrohung für die Interessen" der US-amerikanischen Regierung und könnten bei einer nationalen Krisensituation unter besonderer Beobachtung stehen oder je nach Beurteilung möglicherweise verhaftet werden.

Die vorgehaltenen (wie persönliche und finanzielle) Daten werden von der NSA (National Security Agency), dem FBI (Federal Bureau of Investigation), der CIA (Central Intelligence Agency) und anderen Quellen ohne Durchsuchungsbeschlüsse oder richterliche Anordnungen gesammelt und gespeichert. Christopher Ketcham von Radar Magazine oder auch Tim Shorrock (Democracy Now) berichtete über die Existenz von der Datenbank unter dem Codename "Main Core".

Ein ranghoher US-Regierungsfunktionär, der in fünf präsidialen Administrationen der USA gearbeitet hat, erklärte dazu:

"Es gibt eine Datenbank mit Amerikanern, die, oft für den unwichtigsten und trivialsten Anlass, als feindselig betrachtet werden und die in einer Zeit der Panik verhaftet werden könnten. Die Datenbank kann wahrgenommene Staatsfeinde ohne Verzögerung identifizieren und lokalisieren".

Verschiedene präsidiale Durchführungsverordnungen in den vergangenen drei Jahrzehnten klassifizieren dabei alles Mögliche als nationalen Notstand. Wie etwa: Naturkatastrophen, militärische Angriffe, technologische oder andere Notfälle, Aufstände, und vieles mehr.

Wie Tim Shorrock auf Salon.com berichtete, werden Daten auch von Bank-und Kreditkarten-Transaktionen zusammengesammelt. Hier schrieb er in 2008 bereits, dass ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter davon sprach, dass die Datenbank, welche als "Der Kern" erwähnt wurde, für die "Innere Sicherheit" mit herangezogen werde. Im Falle einer "nationalen Katastrophe", einer Aussetzung der Verfassung oder bei Verhängung des Kriegsrechts könne man hier mögliche „gefährdende“ Individuen unter besondere Beobachtung stellen.

  
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