(C) Emw, (z: BRCA1), 2009, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Laut einer zuletzt ergangenen Grundsatzentscheidung, des Obersten Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington, wurden Patentierungen auf menschliches Erbgut verboten. Anders als künstlich nachgeahmtes Erbgut, könne die menschliche "DNA" oder ein natürlich auftretendes Teil davon als Produkt der Natur nicht unter den Schutz eines Patents gestellt werden.
Man entschied in der Sache gegen das US-amerikanische Unternehmen Myriad Genetics, Inc. - Jenes hielt bislang Patentierungen auf krebsauslösende Gene. Man hat ebenfalls Testverfahren im patentierten Sortiment, welche aus eigener Sicht heraus als "exklusiv" dargestellt werden (wohl verknüpft über die Patentierung der Gene).
Die US-Richter des Supreme Courts sahen, dass Naturphänomene ebenso wie Naturgesetze nicht einem Patentschutz würdig seien, wie es auch bei fundamentalen Werkzeugen der wissenschaftlichen und technologischen Arbeit der Fall ist.
Man könne wie in der Sache ein Gen nicht allein aus dem Grund zur Patentierung heranziehen, nur weil man es isolierte. Auf der anderen Seite heißt es, dass mit entsprechenden Verfahren künstlich nachgeahmtes Erbgut durchaus über eine Patentierung dem Schutz unterstellt werden kann. Ein solches ist nicht in direkter Weise von der Natur hergestellt. Das Urteil wurde von Experten deshalb auch als Kompromiss für die Biotechnik-Industrie gewertet. Ein cDNA (komplementäre DNS) dagegen ist patentierbar, weil es nicht in der Natur auftritt.
Der Entscheid des Supreme Courts in den USA wurde einstimmig gefällt. In dem Verfahren ging es, wie angemerkt, um das US-amerikanische Unternehmen Myriad Genetics, Inc. aus Salt Lake City, Utah. Man hatte sich in den 1990er Jahren auf isolierte Gene Patente auf das Erbgut gesichert. Somit konnte das Unternehmen hochpreisige Tests anbieten, welche auf die Gene mit den Abkürzungen BRCA1 und BRCA2 abzielten.
Das Unternehmen argumentierte in dem Verfahren unter anderem, dass man die hohen Kosten für die Decodierung der Gene und der Entwicklung entsprechender Testverfahren nur mit der Aussicht unternommen hätte, dass nachfolgend auch gute Gewinne erzielt werden könnten. Ebenso hatte man seitens der Rechtsvertretung von Myriad Genetics angenommen, dass Gene ein "menschliches Konstrukt" wären.
Über einen Zusammenschluss von rund 150.000 Klägern, darunter auch weibliche Patienten, Ärzte und Wissenschaftler, wandte man sich gegen entsprechende Vorstöße. Man hatte als Vorwürfe u.a. hervorgehoben, dass die durch das Unternehmen exklusiv angebotenen Tests zu teuer seien. Viele könnten sich diese finanziell nicht leisten. Ebenfalls blockiere die Patentierung auch die Erforschung durch andere Unternehmen oder Institutionen, hieß es.
Das ergangene Urteil dürfte auch Auswirkungen in anderen Bereichen entfalten, was etwa die Gentechnik oder Medizin betrifft. Es wurden etwa Patentierungen im Zusammenhang mit anderen Krebserkrankungen oder auch der Alzheimererkrankung angemeldet. Etwa 20 Prozent der bekannten menschlichen Gene sind patentiert.
Streit über die Patentierbarkeit von einzelnen Genen gibt es schon seit geraumer Zeit, nachdem neue Erkenntnisse über die Codierung des menschlichen Erbguts auf der sogenannten Doppelhelix der DNA erlangt wurden. Die Informationskette wurde im Verlauf mittlerweile vollständig entschlüsselt. Bereits in der ersten Anhörung im April 2013 hatten die Richter des Supreme Court durchblicken lassen, dass man Patente auf menschliche Gene nicht für sinnvoll hält.
Die Richterin Elena Kagan hatte etwa damals die Frage gestellt, ob es denn "möglich" wäre, eine Pflanze im Amazonas-Becken zu patentieren, nur weil diese so schwer zu entdecken sei. Auch hatte die Richterin Sonia Sotomayor spitz angemerkt, dass sie sich ein Patentverfahren für ein bestimmtes Plätzchen-Rezept durchaus vorstellen kann, jedoch nicht für Salz, Mehl und Eier.
Das benannte Gen BRCA1, welches auch als "Brustkrebsgen 1" in diversen Publikationen geführt wird, gehört zur Klasse der Tumorsuppressorgene. Dabei handelt es sich um Proteine, welche den Zellzyklus (Ablauf von Ereignissen in einer eukaryotischen Zelle von einer Zellteilung zur nächsten) kontrollieren oder Apoptose (eine Form des programmierten Zelltods) auslösen. Bei dem Gen BRCA2 handelt es sich um ein Protein in den Zellkernen der meisten Eukaryoten (alle Lebewesen, deren Zellen einen Zellkern besitzen), das als Untereinheit mehrerer Proteinkomplexe eine Schlüsselrolle bei der DNA-Reparatur und der homologen Rekombination (HR) einnimmt. Die beiden Gene erhöhen das Risiko, an Brust- oder auch Eierstockkrebs zu erkranken.
