Mechanismus zum Schutz europäischer Grundwerte gefordert


EU

In der EU soll ein Frühwarnmechanismus, zum Schutz europäischer Grundwerte, erarbeitet werden. Die deutsche Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP erklären im Antrag 17/13888, dass es bislang in den Verträgen keine ausreichenden Mechanismen gibt, um so gegen die "Verletzung von Grundwerten" vorzugehen. Die politischen und rechtlichen Hürden würden oftmals zu hoch sein.

Verschiedene Instrumente, wie etwa das Vertragsverletzungsverfahren oder der Artikel 7 EUV (Vertrag über die Europäische Union), der weitreichende Konsequenzen bei Vertragsverletzungen vorsieht, seien nicht ausreichend oder würden nicht angewandt. Daher sei es erforderlich, einen niedrigschwelligeren politischen Mechanismus zu etablieren.

Im Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union wird ein Verfahren bestimmt, durch welches EU-Mitgliedstaaten, die gegen die Menschenrechte verstoßen, bestimmte Rechte entzogen werden können, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. Dies betrifft speziell das Stimmrecht im Rat der Europäischen Union.

Da kein Staat aus der Europäischen Union ausgeschlossen werden kann und auch eine dem deutschen Bundeszwang entsprechende Regelung im EU-Vertrag nicht existiert, ist die Suspendierung der Mitgliedschaft das härteste Druckmittel der Europäischen Union gegenüber den Mitgliedstaaten. Sie wurde jedoch noch nie angewandt.

Eine Initiative zur Thematik hatten die Außenminister von Dänemark, Finnland, den Niederlanden und Deutschland im April 2013 in Luxemburg vorgestellt. In dem Antrag (17/13888) fordert man, dass die Europäische Kommission dafür ein erstes Diskussionspapier vorlegen soll.

Der neue politische Mechanismus soll ein leicht „handbares“ Verfahren beinhalten, das schnell in Gang gesetzt werden kann – allerdings sollte dieses Verfahren ohne eine Änderung der EU-Verträge eingesetzt werden.

  
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