Grüne
Die deutsche Bundesregierung soll einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung und Bankenabwicklung auf die EU-Kommission zustimmen. Diese Zustimmung solle auf Basis des Artikels 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgen, heißt es laut einem Antrag (17/13908) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Darin wird ein einheitlicher Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus als der wichtigste Schritt zur Wiederherstellung eines "gemeinsamen Finanzmarktes" in der Euro-Zone genannt.
In der Begründung des Antrages heißt es laut Bundestagspressemeldung, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen und nach dem Prinzip der Kostenminimierung erfolgen. "Die anfallenden Kosten sollen dabei in erster Linie von den Anteilseignern und in zweiter Linie von den Gläubigern getragen werden".
Erst danach sollen die Mittel des Bankenfonds genutzt werden, um darüber hinaus gehende notwendige Finanzierungsmittel bereitzustellen und die "privaten Einlagen zu schützen". Der Bankenfonds soll gespeist werden durch eine „substantielle Bankenabgabe“, deren individuelle Höhe sich nach der Größe, der Art der Finanzierung, der Interdependenz und dem Systemrisiko der jeweiligen Bank richtet. So werden gezielt diejenigen an den Kosten von Bankenrettungen beteiligt, die am meisten davon profitieren: die Banken selber“, schreiben die Abgeordneten der Grünen.
Nötig sei mehr als die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagene Vernetzung nationaler Abwicklungsbehörden. Man fordert laut Antrag die Bundesregierung dazu auf, "einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung und -abwicklung auf die Europäische Kommission auf Basis von Art. 114 AEUV zuzustimmen".
Antrag: Bankenunion beschleunigen statt bremsen
Der benannte Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der EU. Zusammen bilden sie die primärrechtliche Grundlage (zentrale Rechtsquelle des Europarechts im engeren Sinne) des politischen Systems der EU (supranationaler Zusammenschluss); nach Art. 1 AEU-Vertrag sind beide Verträge rechtlich gleichrangig und werden gemeinsam als „die Verträge“ bezeichnet. Bisweilen werden diese Verträge deshalb auch als „europäisches Verfassungsrecht“ bezeichnet, formal sind sie jedoch völkerrechtliche Verträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten.