Homo Paare: Kabinett billigt Gleichstellung bei Steuer


(C) Mktp, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland wurde durch das Bundeskabinett die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehepaaren gebilligt. Man kam einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach und beschloss die Änderung des Einkommensteuerrechts. Seitens des Gerichts hatte man die bisherige Regelung in Deutschland, welche homosexuelle Paare im Vergleich zu Ehepaaren steuerlich benachteiligt, für ungültig erklärt.

Die Vorteile für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sollen rückwirkend ab 2001 gelten. Am kommenden Freitag soll der Entwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden. Am 28. Juni soll dann eine endgültige Entscheidung fallen. Im Folgemonat Juli könnte der Bundesrat ihn beschließen.

Seitens der Union hatte man sich recht lange gegen eine steuerliche Gleichstellung gewehrt. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung erklärt, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig sei, er diskriminiere Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung.

Es gab nach Auffassung der Richter keine gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung. Die Union argumentierte auch damit, dass die Ehe und Familie nach dem Artikel 6 der Verfassung (des Grundgesetzes) einen besonderen Schutz des Staates genießen. Dies hatte man jedoch mit einer Mehrheit seitens der Richter zurückgewiesen.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe werden die CDU und CSU dazu gezwungen, die bisherige Haltung in der Sache zu korrigieren. Der CSU-Chef Horst Seehofer erklärte nach dem Urteil, dass man zeitnah handeln wolle, um das Urteil im Bundestag umzusetzen. Die Bundesjustizministerin Deutschlands, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Partei: FDP), kündigte an, noch vor der Wahl ein Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung auf den Weg bringen zu wollen.

Kritische Stimmen gab es nach dem Urteil unter anderem durch den CSU-Abgeordneten Norbert Geis, wonach er durch das Urteil des Verfassungsgerichts die im Grundgesetz genannte Privilegierung der Ehe "angegriffen und in Frage gestellt" sah. Ebenfalls kritisierte die katholische Deutsche Bischofskonferenz das Urteil.

  
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