Umfrage: EZB soll in die Schranken gewiesen werden


(C) weekendpower, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Einer durchgeführten Umfrage von Handelsblatt-Online (Forsa) zufolge befindet etwa die Hälfte der befragten Personen, dass das Programm der EZB (Europäische Zentralbank) zur "Rettung" des Euros, durch den Ankauf von Staatsanleihen aus Krisenländern, gestoppt werden sollte. Das deutsche Bundesverfassungsgericht müsse hier einschreiten.

Die repräsentative Forsa-Umfrage ergab, dass 48 Prozent der befragten Personen dafür plädierten, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Beratung der Klagen gegen das Programm der Europäischen Zentralbank den "Euro-Rettern" in den Arm fallen sollte.

Nur noch 31 Prozent halten die Klagen demnach für nicht gerechtfertigt. Ein recht hoher Anteil von 21 Prozent hatte in dieser Frage keine eigene Meinung. Speziell hätten liberale oder eher links eingestellte Personen dafür plädiert, dass man den Rettungsmaßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht ein Ende bereiten sollte.

Den Umfrageergebnissen zufolge hatten FDP-Anhänger mit 62 Prozent dafür gestimmt, bei der Linkspartei waren es 53 Prozent. Mit 48 Prozent hatten Wähler der SPD weniger Probleme mit den Aufkaufprogrammen der EZB. Mit 47 Prozent gab es bei den Anhängern der CDU und mit 39 Prozent bei den Grünen eine ablehnende Haltung. Im Osten Deutschlands wäre die Skepsis gegenüber den Euro-Rettungsprogrammen recht hoch und stieg den Angaben zufolge mit zunehmendem Alter an.

In Deutschland verhandelt das Bundesverfassungsgericht am Dienstag und Mittwoch über Klagen gegen den Europäischen Rettungsschirm (ESM) und das EZB-Anleihenaufkaufprogramm OMT. Im September vergangenen Jahres hatte das Gericht im Eilverfahren den ESM "prinzipiell" gebilligt. Deshalb geht es nun auch vor allem um die Anleihekäufe durch die EZB.

Ein Richterspruch gegen die Europäische Zentralbank gelte wohl als eher unwahrscheinlich. Würde das Bundesverfassungsgericht überraschender Weise dennoch befinden, dass sich die Deutsche Bundesbank nicht mehr an den für verfassungswidrig befundenen Aktionen beteiligen darf, könnte Deutschland in letzter Konsequenz aus dem Euro-System aussteigen.

Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (Partei CSU) und weitere Kläger vertreten die Auffassung, dass das sogenannte OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der Zentralbank (EZB) gegen das Europarecht verstößt, das eine Staatsfinanzierung per Notenpresse ausdrücklich verbietet.

  
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