Gewinn bei PayPal: Anwalt rät zur Aufbewahrung der Email


PayPal

Nachdem durch PayPal Gewinnbenachrichtigungen über je 500 Euro verschickt wurden, war die Verwunderung darüber groß. Im Betreff der Emails hieß es: "Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen". Das angebliche Gewinnspiel hat jedoch gar nicht stattgefunden, heißt es laut Medienberichten.

Eine der Teilnahmebedingungen lautete, dass man eines der zahlreichen Sommer-Angebote mit PayPal bezahlen solle. Die Nachricht von PayPal hatten Medienberichten zufolge zahlreiche Nutzer erhalten, auch ohne teilzunehmen. Wie viele tatsächlich betroffen sind, lässt sich wohl derzeit nicht abschätzen.

In der versendeten Nachricht heißt es ebenfalls: "Schauen Sie gleich mal in Ihrem PayPal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen". Auf der offiziellen deutschen PayPal-Seite (Facebook) teilte man danach mit, dass es sich um einen technischen Fehler handelt.

Anfangs hätten viele Empfänger der Nachricht auch an einen gut gemachten Phishing-Versuch geglaubt und ignorierten die Email. Beim sog. "Phishing" soll Personen vorgegaukelt werden, dass es sich um ein "Original"-Angebot handelt und man z.B. auf eine verlinkte Seite geht, um sich dort in "seinen Account" einzuloggen, wobei die Daten angegriffen werden.

Seitens "Stiftung Warentest" hieß es auf deren Webseite, dass der deutsche Gesetzgeber zu solchen Gewinnzusagen klare Regeln aufgestellt hätte. Laut dem §661a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Unternehmer verpflichtet, den Preis zu leisten. Die Regel des Gesetzes sei "streng" auszulegen. Auch im Fall eines Versehens könnte der Gewinn ausgezahlt werden.

Ein Rechtsanwalt der deutschen Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke hatte online mitgeteilt: "Ob eine Gewinnzusage vorliegt, muss durch Auslegung ermittelt werden, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.2.2004 – III ZR 226/03 entschieden". Die Rechtslage sei laut deren Auffassung eindeutig und der versprochene Gewinn müsse "zunächst" ausbezahlt werden.

Der Anwalt Christian Solmecke (Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke) sagte gegenüber "Die Welt", es sei nicht sicher, ob Paypal seine Gewinn-Mail einfach für ungültig erklären oder anfechten kann. Es sei demnach juristisch noch umstritten, ob Anfechtungen bei Gewinnzusagen überhaupt möglich seien.

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP wollte eine PayPal-Sprecherin zunächst keine Angaben zur Sache machen. Auch solle es keine näheren Informationen/Erklärungen zu dem mutmaßlichen "technischen Fehler" geben. Man rät Personen dazu, die eine derartige Gewinn-Mail bekamen, diese gut aufzubewahren - ggf. kommt man doch zu seinem "Gewinn".

  
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