(C) pilot micha, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Grünes Licht hatte in Deutschland nun der Bundesrat für den Gesetzentwurf zum "beschleunigten Ausbau" der Stromnetze und für das Bundesbedarfsplangesetz gegeben. Damit könnten bald 36 sog. Höchstspannungsleitungen (zur Übertragung elektrischer Leistung über große Distanzen) zwischen 380 und 800 kV errichtet werden.
Mit neuen "konventionellen Kraftwerken" oder Windenergie soll die erzeugte Energie zu den Verbrauchsschwerpunkten gen Süden und Westen Deutschlands transportiert werden. Für die Projekte werde mit dem Vorstoß ein vordringlicher Bedarf festgestellt, heißt es. Der Rechtsweg werde verkürzt, um so die Planungsverfahren zu beschleunigen.
An die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA - Sitz in Bonn) soll für 15 länderübergreifende Strecken die Planungshoheit übergeben werden. Die Kosten schätzt man laut der Regierung, zur Realisierung der Projekte, auf rund 10 Milliarden Euro ein. Aus der politischen Opposition kritisierte man zur Sache unter anderem, dass dieses Vorhaben die Verteilernetze und den Trend hin zu den Smart Grids (Intelligentes Stromnetz) außen vor lasse.
Der Deutsche Bundestag hatte im April dieses Jahres keine größeren Änderungen mehr an der Initiative der Bundesregierung vorgenommen. Kritische Töne gab es etwa auch dazu, dass zudem die Speicherforschung nicht gefördert wird.
Die bei der Bundesnetzagentur angesiedelte Planung länder- und grenzüberschreitender Stromtrassen soll als Bündelung verstanden werden. Zuvor war die Behörde schon für die Planungen des Streckenverlaufs zuständig. Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte die Billigung des Bundesrats begrüßt und erklärt: "Ein schneller Ausbau unserer Netze ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Energiewende".
Im April hatte der Bundestag, wie angemerkt, einen schnelleren Ausbau der Stromnetze gebilligt. Seitens der FDP, Union und SPD hatte man für den Gesetzentwurf der Regierung gestimmt - die Grünen enthielten sich und die Linken stimmten dagegen. Künftig wird das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bundesbedarfsplan zuständig sein.
Abgelehnt wurde im April laut dem Pressedienst des Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf des Bundesrats, der der Erdverkabelung beim Ausbau des Stromnetzes Vorrang einräumen sollte. Die Oppositionspartei SPD scheiterte mit einem Antrag, der vorsah, dass die vier großen Netzbetreiber in Deutschland in einer Deutschland AG zusammengefasst werden sollten.
Nach den Vorstellungen der deutschen Bundesregierung, nach deren "Energiekonzept", solle der Anteil der "Erneuerbaren Energien" bis zum Jahr 2020 auf 35 Prozent steigen, gemessen am Bruttostromverbrauch. Bis zum Jahr 2030 solle der Anteil dann weiter auf 50 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent steigen.
