(C) Images Money, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Deutschland könnten insolvent gegangene Existenzgründer wie auch Verbraucher künftig schon nach drei statt nach sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen. Im Bundesrat hatte man zuletzt das Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens gebilligt.
Laut der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) würde dieses Gesetz den insolventen Privatpersonen neue Perspektiven eröffnen. Schon nach drei Jahren sei ein "wirtschaftlicher Neuanfang" möglich. Die Änderungen sollen zum 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft treten können.
Danach kann dem Schuldner die Restschuld erlassen werden, wenn es diesem gelingt, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent seiner Gläubigerforderungen, als auch die Verfahrenskosten, zu zahlen. Nach erst fünf Jahren sei eine solche Restschuld-Befreiung möglich, wenn ein Schuldner zumindest die anfallenden Verfahrenskosten begleichen kann. Sonst würde es beim aktuellen Verfahren bleiben, welches sechs Jahre vorsieht.
Mit dem neuen Gesetz wird ebenfalls ein Insolvenzverfahren für Verbraucher ermöglicht. Laut dem deutschen Justizministerium heißt es in der Sache, dass Schuldner in einem solchen Verfahren zusammen mit ihren Gläubigern die entsprechenden Voraussetzungen für die Entscheidung ganz individuell und unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls erarbeiten können.
Ebenfalls sollen Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften durch das Gesetz "besser geschützt" werden. In Deutschland war es bislang so, dass die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossenschaft, durch den Insolvenzverwalter, auch häufig dazu führt(e), dass der Schuldner seine Wohnung verlor.
Die Möglichkeit der Privatinsolvenz in Deutschland ist seit dem Jahr 1999 möglich. Wer aus der Schuldenfalle heraus will, der muss dies mit Hilfe einer sogenannten "Schuldnerberatung", eines Steuerberaters oder Anwalts vor Gericht beantragen. Ein solch praktiziertes Verfahren ermöglicht die Restschuld-Befreiung. Bislang müssen Verbraucher dafür sechs Jahre lang so viele Schulden zurückzahlen, wie aus ihrer Situation und Freigrenzen heraus möglich ist. Bei einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens werden die restlichen Schulden "gestrichen".
