EU: Friedrich verlangt Einreisesperre für sog. Armutsflüchtlinge


(C) Henning Schacht, 2012, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)

Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte nun kurz vor dem Treffen der Justiz- und Innenminister der EU die Forderung erneuert, eine Wiedereinreisesperre für Armutsflüchtlinge umzusetzen. Demnach müsse der Missbrauch des Freizügigkeitsrechts EU-weit unterbunden werden.

Ebenfalls reagiert der deutsche Minister laut Bericht der Rheinischen Post scharf auf die Aufforderung der EU-Kommission, die Armutsflucht statistisch zu belegen. Laut Friedrich wolle die Kommission "ganz offensichtlich" die Probleme im Zusammenhang des Zuzugs von Rumänen und Bulgaren in wohlhabendere Mitgliedsstaaten der EU nicht wahrhaben.

Neben Deutschland hätten auch die Niederlande und Großbritannien konkrete Beispiele für den Missbrauch des Freizügigkeitsrechts benannt. Für die Sozialsysteme in wohlhabenden Mitgliedsstaaten werde die Angelegenheit "völlig unbeherrschbar".

Wenn sich überall in der EU Menschen auf den Weg nach Deutschland machen, um hier höhere Sozialleistungen zu beziehen, stelle dies ein Problem dar. Schon heute wäre der Alarmruf von vielen Städten "unüberhörbar", sagte Friedrich.

Ebenfalls verwies er auf Probleme mit der Schulpflicht der Kinder von solchen Migranten, mit der Gesundheitsversorgung und mit der Vermüllung in den Wohnvierteln. Für den sozialen Frieden sei dies alles "Sprengstoff". "Wir nehmen die Sorgen unserer Kommunen ernst, die EU-Kommission sollte dies auch tun", fügte er hinzu.

Auf die Klagen des deutschen Innenministers hatte die EU-Kommission selbst eher zurückhaltend reagiert. Demnach sei es notwendig, mit Blick auf das EU-Innenministertreffen, "dass die Mitgliedstaaten alle relevanten Umstände und Fakten offenlegen, um das Ausmaß des Problems zu verstehen", hieß es laut AFP in einem Brief der Kommission.

Man warf unter anderem Friedrich vor, bisher nur "allgemeine Wendungen" vorgetragen zu haben. Das entsprechende Schreiben der Kommission wurde von den Kommissaren für Justiz, Viviane Reding, für Soziales, Laszlo Andor, und für Inneres, Cecilia Malmström verfasst. Laut EU-Recht dürften nur individuelle Entscheidungen in der Sache des Ausschlusses von Personen aus einem EU-Land getroffen werden. Es dürften nicht pauschal ganze Personengruppen betroffen sein.

Im April hieß es durch den Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seinen Kollegen aus Österreich, den Niederlanden und Großbritannien, es müssten alle notwendigen Maßnahmen "ergriffen werden, um den Folgen dieser Einwanderung zu begegnen und ihre Ursachen zu bekämpfen".

Zur Armutsmigration hieß es ebenfalls in einem Schreiben an die Kommission: "Diese Art von Einwanderung bedroht unser gemeinsames Ziel, die Mobilität der europäischen Bürger zu fördern, die in anderen Mitgliedstaaten arbeiten, studieren oder ein Unternehmen aufbauen wollen".

  
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