DE: Störerhaftung bei offenen WLANs bleibt bestehen


(C) Nicolas Nova, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Auch in Zukunft müssen Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken in Deutschland damit rechnen, für z.B. Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden, denn das bestehende Haftungsrisiko soll nicht beschränkt werden.

Am Mittwoch war die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem entsprechenden Antrag gescheitert, wonach das Ziel darin bestand, das mögliche Potenzial von WLAN-Netzen (auch offene) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen.

Es sollte mit dem Antrag erreicht werden, die Haftungsbeschränkung, wie diese auch für Provider gilt, auf die Betreiber von WLANs zu erweitern. Die Netzbetreiber und Provider können etwa nicht dafür haftbar gemacht werden, sollten Kunden zum Beispiel Filesharing nutzen.

Betreiber von offenen WLANs, wie z.B. Restaurants, Hotels oder andere, haben entsprechend oft Probleme damit, wenn ihre Internetzugänge durch das WLAN missbraucht werden. Hier gilt die Störerhaftung. Für den eingebrachten Antrag hatte nur die SPD-Fraktion gestimmt.

Seitens der FDP-Fraktion und der CDU/CSU-Fraktion lehnte man den Antrag ab. Die Linken und Grünen hatten sich der Stimme enthalten. In dem Antrag verwies man darauf, dass zahlenmäßig viele WLANs von Hotels oder auch Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden.

Zudem sei in den letzten Jahren auch die Anzahl der privaten offenen WLAN-Zugänge und von Gemeinschaftsinitiativen, wie etwa der sog. "Freifunker-Bewegung", stark gestiegen. Durch die unklare Rechtslage in Deutschland würde der Betrieb derartiger WLANs aber ein wirtschaftliches Risiko darstellen (wegen z.B. Abmahnungen).

Auch werde dadurch verhindert, dass es einen weiteren Ausbau der öffentlichen WLAN-Zugänge gibt. "Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu", begründete die SPD-Fraktion ihren eingebrachten Antrag zur Sache.

  
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