(C) Jon Rogers, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Der umstrittenen EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen für kommunale Dienstleistungen, wie der Wasserversorgung, wolle die deutsche Bundesregierung laut einem Medienbericht der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) wohl zustimmen. Diese Informationen würden demnach aus einem Bericht des deutschen Wirtschaftsministeriums hervorgehen.
Der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hätte demnach auf mögliche Bedenken von Kommunen und Länder reagiert und sei ihnen "weit entgegengekommen", soll es laut dem mit allen Häusern der Bundesregierung abgestimmten Bericht heißen. Demnach würde nun die "besondere Struktur" der deutschen Wasserversorgung berücksichtigt werden.
Barnier hatte im Vorfeld eigentlich vorgeschlagen, dass Städte, Gemeinden und Länder bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen stärker zu einer öffentlichen Ausschreibung gezwungen werden müssten. Dies beträfe also auch die Wasserversorgung.
Speziell der letztgenannte Punkt der Wasserversorgung hatte für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt. Der aktuelle Vorschlag Barniers würde sich dem Bericht zufolge dadurch unterscheiden, dass die von deutscher Seite bemängelte Behandlung von "Mehrspartenunternehmen", wie zum Beispiel die Stadtwerke, welche nicht nur die Wasserversorgung, sondern auch die Energieversorgung übernehmen, mit einbezogen sei.
Die EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen für kommunale Dienstleistungen solle demnach nicht gelten, wenn ein entsprechendes Unternehmen 80 Prozent des eigenen Wasserumsatzes in seiner "beherrschenden Gemeinde" oder einer Nachbarsgemeinde erwirtschaftet. Zuvor hätte ein Unternehmen 80 Prozent seines "gesamten Umsatzes" vor Ort erwirtschaften müssen.
Dies hätte wohl einige deutsche Stadtwerke vor größeren Problemen gestellt. Dies unter anderem deshalb, weil jene ihre anderen Leistungen wie Strom oder Fernwärme nicht nur in ihrer direkten Umgebung, sondern am Markt erbringen. Kritiker sahen u.a., dass ausländische Großunternehmen Ausschreibungen gewinnen könnten, womit möglicherweise die kommunalen Versorger vor Ort verdrängt würden.
Barnier hatte 2011 vorgeschlagen, die Städte, Gemeinden und Länder bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen stärker zu einer öffentlichen Ausschreibung zu zwingen. Vordergründig wollte die EU-Kommission damit mehr Transparenz und Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten oder auch mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Konzessionen erreichen.
Der erste Vizepräsident des DStGB, Roland Schäfer, sagte kürzlich auf dem Deutschen Kommunalkongress in Berlin: "Wir warnen die EU davor, hier ausschließlich unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten den Versuch zu unternehmen, durch rechtliche Vorgaben letztlich Privatisierung zu erzwingen".
Kritik gab es zuvor aus verschiedenen Richtungen. Es hieß unter anderem, zur geplanten EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, nach der alle Dienstleistungen künftig europaweit ausgeschrieben werden sollen, die Wasserversorgung sei ein Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge und müsse entsprechend von den Kommunen gestaltet werden. Zudem dürfte auch das Thema Qualität nicht aus dem Blickfeld geraten.
