(C) Nicolas Raymond, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Ägypten wurden nun Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie Mitarbeiter von 16 anderen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) zu Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Medienberichten zufolge hätte ein Gericht in Kairo befunden, dass über 40 Angeklagte schuldig wären, eine "illegale Betätigung" praktiziert und auch unrechtmäßige Finanzierungen aus dem Ausland erhalten zu haben.
Man ordnete zudem die Schließung der betroffenen Stiftungen und Organisationen an. Zu je fünf Jahren Haft wurden 27 der Angeklagten in "Abwesenheit" verurteilt. Weitere fünf Personen wurden zu je zwei Jahren Haft verurteilt, darunter sei auch ein US-amerikanischer Bürger. Eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung erhielten elf Angeklagte.
Seitens der Justiz von Ägypten hatte man Ende Dezember 2011 Räumlichkeiten von 17 Organisationen in Kairo durchsucht. Darunter war ebenfalls die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. Man beschlagnahmte Dokumente, andere Papiere und Computersysteme. Den Personen wurde zum Vorwurf gemacht, sie hätten nicht zugelassene Zweigstellen errichtet.
Diese wären aus dem Ausland finanziert worden. Der ägyptische Prozess war vor einem Jahr gestartet worden. Einige der angeklagten Personen hatten das Land schon vorher oder nach dem Prozessbeginn verlassen, wie auch beschuldigte Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung. Der deutsche Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FPD) hatte von der Regierung des Landes mehrfach die Einstellung des Verfahrens sowie die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Adenauer-Stiftung gefordert.
Der eingesetzte Staatsanwalt in dem Prozess erklärte: "Diese Organisationen haben Kandidaten für die Wahl ausgebildet. Das ist verboten". Neben Westerwelle hatte auch der US-Außenminister John Kerry Kritik an dem Prozess geäußert. Er sagte laut Medienberichten, dass das Verfahren "politisch motiviert" sei. Westerwelle wolle nun mit voller Unterstützung der Bundesregierung erreichen, dass die Urteile aufgehoben werden.
In Deutschland hatte das Auswärtige Amt den Geschäftsträger der ägyptischen Botschaft einbestellt. Hans-Gert Pöttering von der Konrad-Adenauer-Stiftung hatte die Verurteilung als "absurd" kritisiert. Auch er kündigte Widerstand an, denn es hätte sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren gehandelt.
