(C) Holger Weinandt, (symbolisch; kein Bezug), 2004, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Die Initiative über das Aufbewahren der Twitter-Kommunikation wird durch den Präsidenten des deutschen Bundesarchivs (BArch), Michael Hollmann, eher skeptisch gesehen. Die US-amerikanische Library of Congress (LoC) sammelt seit dem Jahr 2011 alle öffentlichen, auf Twitter eingestellten Nachrichten und archiviert sie.
Hollmann ist der Meinung, dass wenn staatliche Behörden alles festhalten, dies durchaus einen Big-Brother-Beigeschmack hätte. Seine Skepsis zur Thematik brachte er auf einer Tagung der u.a. auch durch Google unterstützten Denkfabrik Collaboratory (Bereich Globalisierung und Internet) über die "Nachhaltigkeit in der digitalen Welt" zum Ausdruck.
Er selbst würde froh darüber sein, dass das Bundesarchiv (BArch) keinen gesetzlichen Auftrag habe, wie auch nicht die erforderlichen Ressourcen, die sog. Tweets (Twitter-Nachrichten) für die Nachwelt aufzubewahren. Das deutsche Bundesarchiv, eine dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte obere Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland, solle laut Hollmann vielmehr überliefern, "wie der Staat verfasst war und wie wesentliche Entscheidungen gefallen sind".
Laut Heise-Online hätte auch die Schriftstellerin Kathrin Passig (2006 gewann sie den Ingeborg-Bachmann-Preis) konstatiert, dass wenn alles lückenlos archiviert werden soll, was mündlich passiert, dann erhebe sich ein "allgemeines Gebrummel". Demnach seien etwa Lehrvideos, SMS, Chats oder auch Diskussionen in Foren stilistisch trotz ihrer dargebotenen Schriftform sehr nah am Mündlichen und mit den Gesprächen im Alltag vergleichbar.
Dazu heißt es spitz, dass derartige Aufzeichnungen früher "höchstens" von der Stasi (Ministerium für Staatssicherheit der DDR) lückenlos aufgezeichnet worden wären. Zudem hatte sie auch auf die neue Datenbrille von Google (Glass) verwiesen, womit Live-Aufzeichnungen durchgeführt werden könnten. In über die "Cloud" basierten Textverarbeitungsprogrammen könnten etwa auch detaillierte Entstehungsversionen abgespeichert werden.
Till Kreutzer (u.a. irights.info oder Hans-Bredow-Institut für Medienforschung), ein Rechtsanwalt aus Berlin, gab zu verstehen, dass sich noch kein allgemeiner Konsens darüber entwickelt hat, was in der "neuen" elektronischen Kommunikationswelt alles "konserviert" werden sollte. Die sich speziell auch in den sozialen Netzwerken zeigende "Kulturpraxis" würde der Maxime (etw: Leitspruch) gehorchen.
Auf der Basis von neu definierten Grundbegriffen sollte über Wertentscheidungen entschieden werden, was tatsächlich erhalten werden muss und was nicht. Der deutsche Jurist merkte an, dass es nicht länger eine urheberrechtliche Frage sein sollte, ob etwa archiviert werden darf. Bislang würde das "Copyright" vielfach Nachhaltigkeitsstrategien im Wege stehen.
