Design des Ipads: Klage von Apple gegen Samsung gescheitert


(C) Cheon Fong Liew, (symbolisch; kein Bezug), 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Der US-Elektronikkonzern Apple ist nun in den Niederlanden damit gescheitert, das Geschmacksmuster-Patent zum Design seines iPads gegen Samsung und dessen Galaxy Tab 10.1 bzw. 10.1v geltend zu machen. Laut Medienberichten hatte der Oberste Gerichtshof der Niederlande entschieden, dass jenes Geschmacksmuster nur einen sehr beschränkten Geltungsrahmen hätte.

Es könne demnach von Apple nicht so allgemein ausgelegt werden, wie angestrebt wurde. Anwälte des US-amerikanischen Konzerns versuchten dies eigentlich mit einer entsprechenden Klage gegen Samsung durchzusetzen. Das Geschmacksmuster-Patent auf das Design würde nur die Details von diesem abdecken.

Laut Gericht würden sich die Designs vom Samsung Galaxy Tab 10.1 und das Samsung Galaxy Tab 10.1v ausreichend von Apples Geschmacksmuster unterscheiden. Daher sehe man keine Verletzung des geistigen Eigentums. Die Ansprüche wurden abgewiesen, was gleichzeitig ein weiterer Erfolg für den koreanischen Elektronikriesen Samsung ist.

Dem Entscheid der Richter zufolge würde auch keine Verwechslungsgefahr zwischen den Tablets von Apple und Samsung bestehen. Ebenfalls machte man deutlich, dass die Beschränkung der Gültigkeit des Design-Patents auch darauf zurückgehe, dass es schon vormals Geräte gab, die ein entsprechendes Aussehen aufwiesen.

Entsprechend sieht man, dass Apple nicht wie selbst behauptet wird, der Erfinder des beanspruchten Designs ist - man deshalb auch nicht auf einer solchen Basis vorgehen könne. Der südkoreanische Elektronikriese zeigte sich laut WebWereld (NL) erfreut über die Entscheidung des Gerichts.

Man hätte die eigene Auffassung bestätigt bekommen, dass Samsungs Galaxy Tab-Produkte nicht das Design des iPads verletzen. Zu beachten sei jedoch in der Sache selbst, dass Samsung bereits eine breite Palette an anderen Elektronikgeräten im Spektrum der Tablets im Angebot hat. In dem Urteil der niederländischen Richter ging es um das Galaxy Tab 10.1 beziehungsweise 10.1v.

Samsung gab zu verstehen, dass Apple nicht der erste Anbieter sei, der ein Tablet in einer rechteckigen Form anbietet, welches abgerundete Ecken hat. Man könne den "Ursprung" der durch Apple als Geschmacksmuster angemeldeten Design-Merkmale des iPads anhand von zahlreichen früheren Beispielen anderer Produkte nachvollziehen. Es dürfe kein Unternehmen ein Monopol auf das allgemeine Design beanspruchen.

  
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