(C) Henry Lee, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Der Präsident des deutschen Bundeskartellamts gab nun bezgl. der Pläne der Deutschen Telekom über die sog. "DSL-Drossel" zu verstehen, dass man die bisherigen Pläne für den zukünftigen Umgang mit Breitband-Anbindungen wohl nicht durchkommen lassen möchte.
Die Telekom hatte kürzlich angekündigt, dass man in den Standard-Tarifen für DSL-Zugänge ein Volumenlimit setzen möchte. Wenn dieses überschritten wird, dann solle wohl den Nutzern der Breitband-Zugang gekappt werden. Davon sollen jedoch verschiedene Dienste ausgenommen werden - wie das IPTV-Angebot Entertain, ggf. auch andere Angebote, sollten deren Betreiber der Deutschen Telekom in der Sache finanziell entgegenkommen.
In einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hieß es zur Thematik durch den Kartellamts-Chef Andreas Mundt: "Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer Datendrosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb". Durch die starke Marktposition der Telekom könnte diese ein "Ungleichgewicht" hervorbringen.
Es könnten laut Mundt erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen. Dies etwa dann, wenn kleinere Anbieter nicht dazu in der Lage wären, "sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen". Eine mögliche Kooperation mit der Telekom, welche einen bestimmten Dienst von der Drosselung ausnehmen soll, könnten sich möglicherweise nur größere Anbieter leisten.
Dadurch würde wohl ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren, möglicherweise innovativeren Diensten entstehen, heißt es. Spürbare Auswirkungen könnte dies etwa auf Dienste von Online-Videotheken oder Streaming-Anbietern haben. Im Bereich des Mobilfunks gibt die Telekom dabei schon einen gewissen Vorgeschmack.
In diesem Bereich kann der bekannte Musikdienst Spotify genutzt werden, ohne dass die gestreamten Musiktitel am mageren Volumenlimit nagen. Doch sollte sich ein Kunde für einen konkurrierenden Dienst entscheiden, dann könnte er hingegen damit rechnen, irgendwann im Monat unterwegs keine Musik mehr zu hören.
Bislang hätte das Bundeskartellamt noch keine "offiziellen Ermittlungen" gegen die Deutsche Telekom in der Sache in die Wege geleitet. Man versuche aktuell noch ein genaueres Bild zu bekommen - speziell auch zu den möglichen Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer. Laut Mundt werde die bislang geführte Debatte der Realität nicht in allen Punkten gerecht.
"Da sind auch Emotionen im Spiel. Es wird einiges vermengt, was auseinandergehalten werden muss", sagte der Chef des Bundeskartellamtes. Dem Unternehmen würde es grundsätzlich erst einmal freistehen, seine Tarife und Preise so zu gestalten, wie es dies für richtig hält.
Dann könne das Unternehmen versuchen, sich im Wettbewerb zu behaupten. In dieser speziellen Thematik würde aber die Besonderheit darin liegen, dass die Telekom ein Infrastrukturbetreiber ist. Deren Entscheidungen würden sich entsprechend auch auf andere Unternehmen auswirken können.
