EU: Verfahren zum Flughafen BER wegen möglichen Verstößen gegen Umweltauflagen


(C) judith74, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Die EU-Kommission hat nun wegen der vorgesehenen Flugrouten des deutschen Pannenflughafens "BER" (Berlin Brandenburg "Willy Brandt") ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Man vermutet, dass gegen Umweltauflagen verstoßen wird.

Ein Sprecher des Umweltkommissars Janez Potocnik gab dazu an, dass man Beschwerden über den Brandenburg Berlin Airport erhalten hätte, bei dem die Flugrouten ursprünglich im Jahr 2004 begutachtet wurden. Mittlerweile seien die geplanten Flugrouten jedoch anders als vor knapp zehn Jahren.

Aus diesem Grund müsse man nun die aktuellen Flugrouten berücksichtigen, um so mögliche Umweltauswirkungen eines Flughafens zu bewerten. Laut aktuellen Informationen würde Deutschland wohl gegen zwei der EU-Umweltauflagen verstoßen. Es könnten etwa von startenden oder anfliegenden Flugzeugen die Lebensräume von Kranichen und Seeadlern betroffen sein, heißt es.

Zudem könnten auch bestimmte Arten von Schwänen und Sumpfhühnern unter dem Luftverkehr zu leiden haben. Das EU-Verfahren beziehe sich formal jedoch nicht allein auf den neuen Berliner Hauptstadtflughafens (BER), sondern vielmehr auf ein allgemeines deutsches Gesetz zur Flugroutenplanung.

Deshalb könnten auch noch andere deutsche Flughäfen betroffen sein. Der aktuelle Fall beziehe sich "derzeit" jedoch nur auf die Berliner Planungen. Bisher hätte Deutschland mit uns nicht übereingestimmt, gab der Sprecher des Umweltkommissars Janez Potocnik zu verstehen.

Deutschland habe sich bislang auf den Standpunkt gestellt, dass zwar das Flughafenprojekt selbst unter Umweltgesichtspunkten überprüft werden muss, doch Flugrouten und deren Auswirkungen auf die Umwelt sollen nicht darunter fallen, hieß es laut Medienberichten aus "Kommissionskreisen".

Berlin würde deshalb ein Auskunftsersuchen erhalten. Mit diesem offiziell ein EU-Vertragsverletzungsverfahren starten. Nachfolgend könnte eine formale Rüge folgen und ggf. danach auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht werden. In der Regel kommt es aber nicht soweit.

  
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