(C) tpholland, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Ab dem Jahr 2015 brauchen börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union (EU) keine Quartalsberichte mehr vorlegen. Die gesetzliche Pflicht werde mit der Reform der sog. "Transparenz-Richtlinie" abgeschafft, heißt es.
Der Binnenmarktkommissar der EU, Michel Barnier, gab zu verstehen, dass sich die Unterhändler der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments jetzt in der Sache geeinigt hätten. Mit der anzustellenden Reform sollen Unternehmen in der EU mehr Transparenz zeigen und dazu verpflichtet werden.
Auf der anderen Seite solle angeblich "Bürokratie" abgebaut werden. Laut EU würden die Quartalsberichte börsennotierter Unternehmen dazu gehören. Diese seien für den Anlegerschutz "nicht notwendig". Auch würden diese kurzatmige Entscheidungen der Unternehmen fördern und langfristige Investitionen "behindern".
Auf freiwilliger Basis könnten die Unternehmen jedoch weiterhin Quartalsberichte vorlegen. Eine Verpflichtung bestünde nur noch zu halbjährlicher Information über die Geschäftsentwicklung. Mehr Transparenz solle es nach Vorstellungen der EU beim indirekten Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen geben.
Damit sollen "heimliche Übernahmen" verhindert werden. Es solle demnach auch der Besitz von Finanzinstrumenten wie zum Beispiel Aktienoptionen veröffentlicht werden. Die Richtlinie müsse nun noch von den Mitgliedsstaaten und dem Plenum des EU-Parlaments formell verabschiedet werden. Anschließend soll sie in das nationale Recht überführt werden. Aller Voraussicht nach, könne die neue Regelung ab 2015 greifen.
Laut einer Studie von Bochumer Wirtschaftswissenschaftlern um Prof. Dr. Jürgen Ernstberger würden kurzfristige Maßnahmen, um den Quartalsbericht zu "schönen", Unternehmen zu kurzsichtigen Entscheidungen veranlassen. Damit würde in den meisten Fällen das langfristige Ziel einer Unternehmenswertsteigerung beeinträchtigt werden. Dies würde speziell dann gelten, wenn die Quartalsberichterstattung verpflichtend ist.
Vor über zehn Jahren berichtete der "stern" im März 2003, dass börsennotierte EU-Unternehmen Quartalsberichte vorlegen müssten. Damals hieß es, dass sich dadurch Anleger einfacher für einen Wertpapierkauf über die Grenzen hinweg entscheiden würden. Der ehemalige EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein gab zu dieser Zeit zu verstehen, dass man sich gegen Vorwürfe wehre, wonach zwingende Vierteljahresabschlüsse Unternehmen belasten und ein an kurzfristigen Gewinnen orientiertes Anlegerverhalten förderten.
