(C) schaaflicht, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Gegen die Einführung des sog. "Betreuungsgeldes" in Deutschland hatte sich nun der Bundesrat ausgesprochen. Mit einem dafür erarbeiteten Gesetzesentwurf solle das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes wieder aufgehoben werden.
Laut Bundesrat würde das Betreuungsgeld bildungs- und integrationspolitische Anreize setzen, da es den Kindern den Zugang zu "frühkindlicher Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe verschließt". Auch werde durch das Betreuungsgeld nach Auffassung des Bundesrats ein finanzieller Anreiz gesetzt, die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern.
In der "Gleichstellungspolitik" würde ein solcher Schritt in die falsche Richtung zielen. Dies vor allem, weil Frauen betroffen sind und diese entsprechend Zuhause ihre Kinder betreuen und nicht etwa auf Arbeit gehen würden. Das Betreuungsgeld würde demnach Bemühungen von Bund und Länder "konterkarieren", dem Fachkräftemangel "durch eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen".
Der Bundesrat spricht sich nun ebenfalls dafür aus, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Haushaltsmittel stattdessen in den weiteren "Ausbau und die Qualität" der Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder einzusetzen, damit diese von externer Quelle gehegt und gepflegt werden könnten.
Ziel müsse sein, dass es beiden Elternteilen auf Dauer besser gelingt, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Es sollen dauerhafte Einbußen mit der Gefahr einer Abhängigkeit von staatlichen Fürsorgeleistungen vermieden, Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf eröffnet und wirtschaftliche Selbstständigkeit gefördert werden.
Das Betreuungsgeldgesetz vom 15. Februar 2013 war am 20. Februar 2013 verkündet worden, tritt jedoch erst am 1. August 2013 in Kraft. Würde das Gesetz in Kraft treten, werden laut Begründung (Drucksache 17/13112) Kinder vom Bildungsangebot der Kindertagesstätten abgehalten. Auch würden sich damit die "überholten Rollenvorstellungen" über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit "verfestigen".
Mit dem Betreuungsgeld würde Kindern der Zugang zu "frühkindlicher Bildung" und "gesellschaftlicher Teilhabe" verschlossen werden, heißt es. Mit der Einführung würde auch der Ausbau der "Kinderbetreuungsinfrastruktur" für Kinder unter drei Jahren angegriffen. Es hätte sich gezeigt, dass entsprechende Leistungen in der Tendenz zu einem Rückgang der "Erwerbsbeteiligung von Müttern" und bei der Nutzung frühkindlicher Bildungs- und Betreuungseinrichtungen führten.
In der Stellungnahme der deutschen Bundesregierung heißt es: Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates ab. Alleiniger Regelungsgehalt des Gesetzentwurfes des Bundesrates ist die Aufhebung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013. Aus Sicht der Bundesregierung enthält die Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesrates keine Gesichtspunkte, die zu einer Neubewertung der gesetzgeberischen Erwägungen veranlassen. Die Bundesregierung hält an ihrer bisherigen Auffassung fest.
