PayPal

Dem US-amerikanischen Zahlungsdienstleister PayPal droht einem Medienbericht zufolge Ärger. Wegen Vertragsklauseln, welche als "unklar" beschrieben werden, hätte der deutsche Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) den Dienst verklagt. Demnach solle die Zulässigkeit von zehn Klauseln gerichtlich geklärt werden.
Dies bestätigte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv). Im letzten Jahr hatte der Verband 20 derartiger Klauseln von PayPals AGBs beanstandet. Nur für die Hälfte dieser habe das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Aus diesem Grund hätte man Klage beim Landgericht von Berlin eingereicht. Das entsprechende Verfahren würde laut VZBV schon seit März laufen.
Zu Details dazu wollte sich PayPal selbst nicht äußern, unter Verweis auf möglicherweise bevorstehende Gerichtsverfahren. Man würde laut Medienberichten aber ständig daran arbeiten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und angebotenen Leistungen so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hätte laut eigenen Angaben zur Thematik PayPal wiederholt Hinweise erhalten, wonach Kundenkonten aus nicht nachvollziehbaren Gründen geschlossen worden waren. Deshalb hätte man sich dem umfänglichen Vertragswerk von PayPal angenommen, um es zu durchleuchten. Man habe "sehr offene und intransparente" Klauseln gefunden, heißt es.
Diese würden für Verbraucher "nicht abschätzbar" sein. Bei Sicherheitsbedenken kann PayPal sich eine "Prüfung" vorbehalten, wenn es um Überweisungen an Händler geht. Der Verbraucher wisse jedoch nicht, wann eine solche Überprüfung erfolgt und wie lange diese Zahlung offen bleibt - dies obwohl gegenüber einem Händler eine Zahlungspflicht bestehen könnte.
Die beanstandeten Klauseln sollten nach Forderung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) transparenter gemacht werden. Somit könne ein Verbraucher selbst in Erfahrung bringen, warum eine Zahlung vorläufig zurückgehalten wird.
Bei PayPal handelt es sich um eine Tochtergesellschaft des US-Unternehmens eBay, die unter ihrem Markennamen ein Online-Bezahlsystem betreibt. Es kann als Micropayment-System und zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden.
