NPD: Wohl kein Verbotsantrag vor der deutschen Bundestagswahl


NPD

Vor der Bundestagswahl in Deutschland wird es einem Bericht von Focus zufolge keinen Verbotsantrag gegen die NPD geben. Am Rande der IMK (Innenministerkonferenz) wurde demnach deutlich, dass das vorhandene Material für ein solches Verbot wohl nicht ausreichend ist.

Eine Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens würde noch bestehen. Die zunehmend zögerliche Haltung der Innenminister sei ein Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Einleitung des Verfahrens. Dem Focus würde ein als VS (Verschlussache) "Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichneter Bericht vorliegen, in welchem einer der beiden Prozessbevollmächtigten der IMK zitiert wird. Demnach sei die Materialsammlung umfangreich. Es seien jedoch zu verschiedenen Aspekten "weitere Belege und [ein] entsprechender Tatsachenvortrag erforderlich".

Die eingesetzte Arbeitsgruppe der Länder wolle nun ein neues sozialwissenschaftliches Gutachten zu politischen Aktivitäten der NPD in Auftrag geben. Dieses soll nach aktuellen Informationen bis Ende Juli dieses Jahres fertiggestellt sein.

Die erforderlichen Nacharbeiten sowie die erneute Überprüfung der Beweismittel durch die Sicherheitsschutzbehörden des Bundes und der Länder lassen aber eine Antragsstellung vor der Bundestagswahl als "ambitioniert" erscheinen, heißt es. Ebenfalls würden die Innenminister der Länder auch Zurückhaltung bei der von den Prozessbevollmächtigten geforderten Unterzeichnung der Testate zeigen.

Mit der Unterschrift sollen die Minister bescheinigen, dass die Materialsammlung zur NPD ohne Hilfe von V-Leuten zustande gekommen ist. Dies halte man seitens der Bevollmächtigten vor dem Hintergrund des politischen Gewichts für erforderlich. Laut Informationen von Focus würden aber nach wie vor mehrere der deutschen Innenminister hier eine ablehnende Haltung zeigen.

Ende April hieß es in Medienberichten, dass der Bundesrat der einzige Antragsteller im geplanten NPD-Verbotsverfahren sei. Nach der Bundesregierung hatte auch der Deutsche Bundestag abgelehnt, selbst ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot zu beantragen. Für die Bundesländer warb der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchef Boris Pistorius (SPD), eindringlich für ein Verbotsverfahren.

Mitte März hieß es seitens des FDP-Chefs Philipp Röslers zum Verbotsantrag gegen die NPD, dass man Dummheit nicht verbieten könne. Die deutsche Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, ein Verfahren zum Verbot der rechtsextremen Partei sei "schon einmal kläglich gescheitert".

Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte im Februar 2013 nach langem Zögern auf einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Regierung plädiert. Damals sagte er, dass nach dem Antrag der Länder auch der Bund auf dieser Bühne mitspielen müsse und daher einen eigenen Antrag stellen soll. Zu dieser Zeit hieß es im Tagesspiegel noch, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen eigenen Antrag der Regierung befürworten würde.

  
Bücherindex Bild Link

Weitere Inhalte