DE: Schwerere Straftaten von V-Leuten nicht verfolgen


(C) christopher charles, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Damit Extremismus angeblich besser bekämpft werden kann, solle die Justiz in Deutschland die Möglichkeit erhalten, auch schwere Straftaten von V-Leuten nicht zu verfolgen. Auch sprach sich die Bund-Länder-Kommission dafür aus, die Kommunikation zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz "neu zu organisieren".

Jene Kommission wurde im Februar vergangenen Jahres eingesetzt, um so das "Versagen" der deutschen Sicherheitsbehörden bei der Mordserie des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) zu untersuchen. Man sollte auch Empfehlungen für "politische Schlussfolgerungen" vorlegen.

Eckhart Müller, der Vorsitzende der Kommission, gab bei der Vorstellung des Berichts am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) zu verstehen, dass der Verfassungsschutz und die Polizei bei der Aufklärung der mutmaßlichen NSU-Morde "nicht gut gearbeitet" hätte - vor allem nicht "gut zusammen". Er meinte, dass die Sicherheitsstruktur aber nicht insgesamt versagt habe.

Laut der eingesetzten Bund-Länder-Kommission würde es beim Umgang mit V-Leuten darum gehen, einen gesetzlichen Rahmen zu etablieren, damit Staatsanwaltschaften auch die Möglichkeit haben, Verfahren wegen schwerer Straftaten wie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung einzustellen.

Auch weiterhin sei der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar, sagte der Kommissionsvorsitzende Eckhart Müller. Hierzu merkte er ebenfalls an, dass zwar nicht gerne darüber geredet wird, doch beim Einsatz von V-Leuten, vor allem in terroristischen Vereinigungen, sei die Begehung von Straftaten "kaum zu vermeiden". Auch müssten die Beamten des Verfassungsschutzes gegenwärtig mit einem Strafverfahren rechnen, sollten wegen Anstiftung V-Leute Straftaten begehen.

Die Trennung von Verfassungsschutz und Polizeibehörden sollte laut dem Bericht beibehalten werden. Es würde zwischen diesen Behörden aber auch ein "Trennungsgebot" in den Köpfen geben. Auch schlug die Kommission vor, die Fachaufsicht über Verfassungsschutz und Polizei auf der Bundes- wie auch Landesebene zu stärken. Die deutsche Bundesanwaltschaft solle mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden.

Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte den Bericht der Bund-Länder-Kommission zu den NSU-Morden. Man sei dankbar dafür, dass "unsere Behörden fair behandelt" wurden. Nun sei es Aufgabe der Politik, bei den Sicherheitsbehörden "Korrekturen" vorzunehmen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius gab zu verstehen, dass durch den Bericht der Reformbedarf bestätigt worden sei.

  
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