Fremde Videos einbinden könnte gegen das EU-Recht verstoßen


YouTube

Möglicherweise könnte das Einbinden von fremden Internet-Videos auf der eigenen Webseite gegen europäisches Recht verstoßen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte nun den Urheberstreit um das sog. Framing dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.

Bei dem sog. "Framing" werden Videos den Nutzern auf einer Internetseite zugänglich gemacht. Die Videos sind jedoch nicht auf dieser, sondern auf einer fremden Webseite gespeichert. Um ein solch eingebundenes Video anzugucken, muss ein Nutzer die ursprünglich aufgerufene Webseite nicht verlassen.

Im vorliegenden Streitfall macht das Unternehmen BestWater International GmbH ihre Rechte an einem eigenen Werbefilm geltend. Die Firma verkauft Aufbereitungs- und Filtersysteme für Trinkwasser. In einem Video beschreibt man die Verschmutzung von Wasser. Dieser zweiminütige Film kann über YouTube aufgerufen werden. Wer ihn dort eingestellt hat, ist jedoch nicht klar. BestWater hätte nach eigenen Angaben keine Zustimmung dafür gegeben.

Handelsvertreter die Filtersysteme eines Wettbewerbers verkaufen, machten sich das Video zu Nutze. Jene hätten das Video von der BestWater International GmbH auf ihrer eigenen Webseite eingebunden. Dadurch sah man sich seitens BestWater in den Urheberrechten verletzt und klagte.

Nach deutschem Recht sei das Framing zulässig befand der BGH. Es werde lediglich eine technische Verknüpfung zu dem auf einer fremden Seite gespeicherten Video hergestellt. Öffentlich zugänglich gemacht hätte den Film aber der Betreiber der fremden Seite, also in diesem Fall YouTube.

Doch die Urheberrechts-Richtlinie der Europäischen Union sei anders formuliert. Daher müsse nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheiden, ob das Framing auf eine urheberrechtswidrige "öffentliche Wiedergabe" des Films hinausläuft. Würde der EuGH in dem Framing einen möglichen Verstoß gegen das Urheberrecht sehen, könnte auch unzähligen Facebook-Nutzern Ärger drohen.

Schon beim Einstellen eines Links zu einem Video auf YouTube bindet Facebook automatisch das entsprechende Video in den sog. Embedded Player ein. Ein Nutzer von Facebook hat jedoch die Möglichkeit dieses Video nicht darstellen zu lassen, da eine Option vorhanden ist, das Video auszublenden, sodass nur der Link angezeigt wird.

  
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