(C) kaback, 2004, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland gelten ab 2014 die sog. "Basel-III"-Regeln. Damit sollen sich Banken im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Im letzten Jahr hatte die deutsche Bundesregierung jene neue Grundordnung für Banken auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzespaket setzt die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten Länder in Europa das internationale Regelwerk zur Regulierung der Finanzmärkte um.
Das Gesetz wird dabei die europäischen Basel-III-Regeln in deutsches Recht umsetzen. Mit der neuen "Grundordnung" sollen die Banken krisenfester gemacht werden. Mit der Neuregelung gelten auch verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken. Das harte Kernkapital soll demnach um das 3,5-fache erhöht werden. Investmentfonds werden künftig stärker unter Aufsicht gestellt, womit alle Arten dieser und auch die Fondsverwalter der Finanzaufsicht unterstellt werden.
Auch neu eingeführte Kapitalpuffer kommen hinzu. In wirtschaftlich besseren Zeiten können Banken dazu verpflichtet werden, zusätzliches Kapital aufzubauen. Bei möglichen Schwankungen in der Konjunktur könnten diese dann angemessen reagieren. Für die sog. systemrelevanten und global agierenden Banken, aber auch für anderweitig systemrelevante Banken und im Fall systemischer Risiken könnten Kapitalerfordernisse gestellt werden.
Die stärkere Eigenkapitalausstattung solle die Fähigkeit der Banken stärken, ihre Verluste selbst aufzufangen. Basel III ist dabei ein weiterer wichtiger Baustein der Finanzmarktreform. Die deutsche Bundesregierung machte deutlich, dass Institute in der weltweiten Finanzkrise nicht über "genügend" Eigenkapital verfügten, um so die Risiken in den Büchern zu decken.
Um die Institute vor dem Kollaps zu retten, mussten Staaten einspringen. Mit den verschärften Eigenkapitalvorschriften sollen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von möglichen Bankenkrisen geschützt werden. In Deutschland erhält auch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht stärkere Eingriffs- wie auch Sanktionsmöglichkeiten.
So müssten künftig Banken, die gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Auch würden die klassischen Instrumente der Bankenaufsicht bestehen, wie etwa der Entzug der Bankzulassung oder die Abberufung von Bankvorständen. Ebenfalls sei es künftig möglich, Gewinne abzuschöpfen, welche durch Verstöße gegen die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben erzielt wurden.
Die internationale Vereinbarung der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer aus dem Jahr 2009 wird für die Fondsbranche umgesetzt. Nach dieser darf kein Finanzmarktakteur, Finanzprodukt und auch kein Finanzmarkt unbeaufsichtigt bleiben. Privatanleger dürften künftig nicht mehr in Hedgefonds investieren. Auch sind im Gesetzespaket Regelungen zur Altersvorsorge für Mitarbeiter von international agierenden Konzernen enthalten. Die vorgesehenen Gesetze sollen jene Konzerne dazu bringen, das Vorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter verstärkt in Deutschland verwalten zu lassen.
