SPD: Rechte für Kinder sollen ins Grundgesetz


(C) springfeld, (symbolisch, kein Bezug) 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Laut Bundestag-Pressemeldung wolle die SPD die Rechtsstellung von Kindern in der Verfassung (Grundgesetz) ausdrücklich verankert wissen. In einem entsprechenden Gesetzentwurf plädiert man dafür, eine Ergänzung des Artikels 6 im Grundgesetz zu vollziehen.

Dies durch die Einfügung eines neuen Absatzes 2 und die Änderung des bisherigen Absatzes 5. Es soll im deutschen Grundgesetz künftig festgeschrieben werden, fordert die SPD, dass jedes Kind ein "Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit" haben sollte.

Auch die staatliche Gemeinschaft müsse die Rechte der Kinder achten, fördern und schützen. Jedes Kind müsse gemäß seiner eigenen Entwicklung das Recht auf Beteiligung in den Angelegenheiten haben, die es betreffen. Auch wolle man im Gesetz verankert sehen, dass eine weitere Formulierung aufgenommen wird.

Demnach soll es keine Unterschiede, also eine Gleichstellung, von ehelichen und nichtehelichen Kindern geben. Laut SPD würde sich das Verhältnis von Kindergrundrechten in der Verfassung jedoch einseitig vom Elternrecht her bestimmt sehen. Das deutsche Grundgesetz würde Kinder nur als "Objekt der Pflege und Erziehung der Eltern" erwähnen.

Grundlagen für die Etablierung von neugefassten Kinderrechten müssten demnach die Prinzipien des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 sein. Dies über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, BGBl. 1992 II, S. 122) mit den Rechten auf Schutz, Förderung und Beteiligung, Nichtdiskriminierung und Kindeswohlvorrang.

Im November vergangenen Jahres hatten mehrere deutsche Kinderhilfsorganisationen die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Damit solle ein klares Signal der "Kinderfreundlichkeit" gesetzt werden, forderte man. Nach deren Willen sollten künftig die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden.

Zum 20. Jahrestag im Jahr 2009, der UN-Kinderrechtskonvention, hatte das Kinderhilfswerk UNICEF (eines der entwicklungspolitischen Organe der Vereinten Nationen - UN) gefordert, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. "Auch die deutsche Gesellschaft [müsse] kindgerechter werden und allen Kindern helfen, ihre Fähigkeiten zu entfalten", verlautbarte damals die Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland, Regine Stachelhaus.

  
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