BGH: Google muss Suchvorschläge per Aufforderung unterdrücken


(C) brownpau, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Im vorherrschenden Streit um eine automatische Vervollständigung von Suchbegriffen hat Google nun vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. In Deutschland entschied der BGH (Bundesgerichtshof), dass Suchvorschläge, welche die Persönlichkeitsrechte verletzen, unter Aufforderung unterbunden werden müssten.

Das Urteil wurde laut Medienberichten auch von Bettina Wulff, der Noch-Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, begrüßt. Diese hat vor dem deutschen Landgericht von Hamburg eine Klage zur Thematik eingereicht.

Wie der Google-Nutzer sicherlich weiß, werden bei der Eingabe von Stichwörtern oder Phrasen in die Suchmaske automatische Ergänzungen vorgeschlagen. Google wählt dabei anhand eines intern berechneten Faktors die nächstbeliebten Begriffe im Zusammenhang der Relevanz der Benutzereingabe aus, um diese als mögliche Suchvorschläge anzubieten.

In dem Fall, den der deutsche Bundesgerichtshof nun entschied, ging es um ein Unternehmen aus Speyer, welches geklagt hatte, die sog. "PM International AG". Jene würde nach eigenen Darstellungen Nahrungsergänzungsmittel oder auch Kosmetika vertreiben. Ob Rechte verletzt worden sind, müsse nun im Streitfall das OLG (Oberlandesgericht) von Köln prüfen.

Im Jahr 2010 stellte der Gründer und Vorstand Rolf Sorg fest, dass bei der Eingabe seines Namens die Stichworte "Betrug" und "Scientology" als Ergänzung vorgeschlagen wurden. Er sah sich dadurch gezwungen eine Klage auf Unterlassung anzustrengen, da seine Persönlichkeitsrechte verletzt wären.

Der BGH urteilte, dass es durch die vorgeschlagenen Suchbegriffe in der Suchmaske von Google zu einer Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte kommen kann. Jene Rechte würden dann verletzt, wenn eine hergestellte gedankliche Verbindung zu Begriffen wie Betrug oder Scientology nicht wahr ist.

Doch Google muss seine Software nicht "generell" ändern. Dem Unternehmen sei nicht der Vorwurf zu machen, dass es aus bisherigen Suchen abgeleitete Suchvorschläge macht. Google würde erst dann haften, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn auf konkrete Aufforderung von Betroffenen derartige Suchvorschläge nicht überprüft und gegebenenfalls unterbunden werden.

  
Bücherindex Bild Link

Weitere Inhalte