Bertelsmann Stiftung: Abschaffung der PKV in Deutschland


(C) thinkpanama, (symbolisch), 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Unter anderem seitens der Bertelsmann-Stiftung fordert man eine Zusammenführung von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Die neu angestrebte Versicherung solle sich demnach aus den Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und aus Steuermitteln finanzieren.

Deutschland würde deren Darstellungen zufolge das letzte Land auf der Erde sein, in dem es solch eine strikte Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung gibt. Die Bertelsmann Stiftung und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) stellten einen Zehn-Punkte-Plan vor, mit dem eine Reform der Krankenversicherung vollzogen werden könnte.

Dieser Plan würde u.a. eine Angleichung der ärztlichen Vergütungen und eine Versicherungspflicht für Selbstständige und Beamte vorsehen. Die zu zahlenden Beiträge sollen dabei unabhängig vom Alter oder vom Gesundheitsrisiko des jew. Versicherten gezahlt werden. Die "neue Krankenversicherung" solle sich an der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung orientieren.

Der Vorstandschef der Bertelsmann-Stiftung gab zu verstehen, dass die Aufspaltung der Krankenversicherung ineffizient und auch problematisch für Geringverdiener oder Selbstständige sei. Eine sog. "integrierte Krankenversicherung" sei laut VZBV-Chef Gerd Billen im Interesse der privat Versicherten.

Seitens der deutschen Bundesregierung solle nach der Bundestagswahl eine "Richtungsentscheidung" zur Thematik getroffen werden. Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte kürzlich Vorschläge zur Reform der Krankenversicherung in Deutschland vorgelegt. Von deren Seite wolle man sich gegen eine staatliche Einheitsversicherung wenden und plädiere dafür, am Wettbewerb zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung festzuhalten.

Die Studie empfiehlt, um die steuerliche KoFinanzierung der angestrebten Krankenversicherung gegen kurzfristige Schwankungen zu schützen, dass der derzeitige Bundeszuschuss in einen sog. "Bundesbeitrag" umgewandelt werden müsste. Gleichzeitig soll das Aufkommen gesetzlich an der lohnzentrierten Beitragsfinanzierung gekoppelt werden.

  
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