(C) twinxamot, (symbolisch), 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Nach einem Beschluss werden fünf weitere Chemikalien der internationalen Regelung unterstellt, heißt es aus Genf. Auf einer Konferenz war man zusammengekommen, um auf internationaler Ebene den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen zu regeln.
Es wurden erstmals drei Konventionen vereinigt, die von Rotterdam, Stockholm und Basel, welche ihren Sitz in Genf haben. Die Zusammenkunft von Stockholm befasst sich dabei mit schwer abbaubaren organischen Schadstoffen. Die von Rotterdam dient der Sicherheit von Chemikalien im internationalen Handel und die Konvention Basel enthält ein umweltgerechtes Abfallmanagement, es regelt die Kontrolle von grenzüberschreitenden Transporten gefährlicher Abfälle.
Mehrere Staaten sprachen sich für eine Integration der Anfang des Jahres verabschiedeten Quecksilber-Konvention in das Genfer Kompetenzzentrum für Chemikalien aus. Vertreter von fast 160 Staaten setzten den Brandhemmer HBCD neu auf die Liste der langlebigen organischen Schadstoffe.
Mit der Aufnahme von HBCD ist es verboten diesen herzustellen und zu verwenden. HBCD (Hexabromcyclododecan) ist ein additives Flammschutzmittel, das überwiegend in Polystyrolschaum, in hochschlagfestem Polystyrol und in Polstermöbeln eingesetzt wird. Es wird auch als Zusatz in Gebäudeisolationen aus Polystyrol (Kurzzeichen PS) eingesetzt.
Der Brandhemmer HBCD wurde in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe aufgenommen (Stockholmer Übereinkommen). Dieser Stoff wurde auch als Flammschutzmittel in etwa Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Bereich würden vorübergehende Ausnahmeregeln gelten.
Vier weitere Chemikalien wurden zusätzlich der Rotterdamer Konvention (völkerrechtlicher Vertrag zur Chemikaliensicherheit im internationalen Handel mit Gefahrstoffen) unterstellt. Ohne Zustimmung der Empfängerländer dürfen diese Chemikalien demnach nicht mehr exportiert werden.
Nicht einigen konnten sich die teilnehmenden Staaten der Rotterdamer Konvention darauf, dass Chrysotil-Asbest und eine Pestizid-Formulierung, die Paraquat (eine quartäre Ammoniumverbindung aus der Familie der Bipyridin-Herbizide) enthält, aufgenommen wird.
Mehrere NGOs (Nichtregierungsorganisationen) gaben zu verstehen, dass Paraquat, das etwa im Syngenta-Produkt Gramoxone Super enthalten sei, zu den schlimmsten Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel) zähle. Dieses würde Erblindung, Hautverbrennungen und Atembeschwerden verursachen.
Man einigte sich demnach auch nicht auf eine Frist für ein Verbot von DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan, ein Insektizid). Dieses ist in Industrieländern verboten. Der Stoff wird jedoch in Entwicklungsländern gegen Malaria (Tropenkrankheit; auch Sumpffieber oder Wechselfieber genannt) eingesetzt.
Offiz. Meldung zur Sache: Umgang mit weiteren fünf gefährlichen Stoffen auf internationaler Ebene geregelt