DE: Kabinett beschließt Übertragung der Bankenaufsicht an die EZB


(C) Michael Thurm, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland hat die Bundesregierung den Weg für eine europäische Bankenaufsicht freigemacht. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, mit welchem Kompetenzen zur Aufsicht von Banken an die EZB (Europäische Zentralbank) übertragen werden.

Laut offiziellen Angaben sei die Bankenaufsicht ein "Pfeiler" der geplanten europäischen Bankenunion. Ebenfalls hatte das Kabinett in Deutschland die Begrenzung von Managergehältern auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf hatte im Vorfeld für Unmut gesorgt. So kritisierte etwa der Spitzenverband "Deutsche Kreditwirtschaft" den großen Zeitdruck, worunter das Gesetz durchgepeitscht wurde. Man hätte nicht einmal "48 Stunden" für Anmerkungen zum Gesetzentwurf Zeit gehabt, hieß es.

Man könne die zeitlichen Zwänge zwar nachvollziehen, doch hielte man es für angemessen, dass eine Angelegenheit von derart großer Tragweite wie die Übertragung von nationalen Aufsichtskompetenzen auf eine Europäische Institution ausführlich und ohne Zeitdruck zu diskutieren sein müsste.

Einige Vertreter der Finanzwirtschaft hielten es demnach auch für fragwürdig, dass die Bankenaufsicht der EZB durch eine EU-Verordnung und ohne Änderung der EU-Verträge kommen soll. Der auf europäischer Ebene ausgeübte Zeitdruck hätte demnach dazu geführt, dass die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des einheitlichen Bankaufsichtsmechanismus bislang nicht ausreichend belastbar ist.

Ebenfalls würde man seitens der Kreditwirtschaft zusätzliche Belastungen fürchten. Die Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) solle demnach durch Abgaben der beaufsichtigten Institute finanziert werden. Dadurch könnte es zu einer Verteuerung der Aufsichtskosten kommen.

Das Gesetz muss noch im Deutschen Bundestag beraten werden und auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Kritiker sehen, dass die Übertragung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank mehr Probleme hervorrufen könnte als sie lösen müsste. Die Bankenaufsichtskontrolle durch die EZB würde nur für sog. systemrelevante Banken gelten. Andere Banken, die nicht unter diese Klassifizierung fallen, würden unter der nationalen Aufsicht verbleiben, es sei denn, die Europäische Zentralbank zieht "in begründeten Fällen" die Überwachung an sich. Das kann etwa Banken betreffen, die Finanzhilfen erhalten.

Im März hatten sich die Mitgliedsstaaten und auch das EU-Parlament für den Aufbau einer "einheitlichen europäischen Aufsicht für Banken" in der EU über die EZB geeinigt. Offiziell solle damit verhindert werden, dass Regierungen bei Krisenzuständen die Banken mit Steuergeldern unter die Arme greifen müssten und Staaten dadurch selbst in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die neue Aufsicht sei für die 17 Euro-Länder vorgesehen, hier soll diese "auf jeden Fall gelten", andere Mitgliedsstaaten der EU könnten sich freiwillig anschließen. Die Bankenaufsicht sei laut EU eine direkte Voraussetzung auch dafür, dass angeschlagene Banken künftig auch direkte Kapitalspritzen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM erhalten können.

Mitte Dezember 2012 hatten sich die EU-Finanzminister für den Aufbau einer europäischen Bankenaufsicht geeinigt. Der EU-Finanzkommissar Michel Barnier sprach damals von einer "historischen Einigung". Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte die Einigung.

Mitte März einigten sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf die Einzelheiten der neuen europäischen Bankenaufsicht. Der für die Finanzmarktregulierung zuständige EU-Kommissar Michel Barnier verlautbarte damals: "Das ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Bankenunion, die das Vertrauen in die Banken der Eurozone wieder herstellen muss".

  
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