(C) Tom Spender, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland wird die Prostitution nun gewerbesteuerpflichtig. Dies entschied zuletzt der Bundesfinanzhof (BFH). Damit gab er seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Im Jahr 1964 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" sonstige Einkünfte und daher nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Seitens der deutschen Finanzverwaltung und anderer Steuerexperten hielt man dies allerdings längst nicht mehr für zeitgemäß. In einem Streitfall hatte ein deutsches Finanzamt auf den Gewinn von 38.000 Euro einer Prostituierten im Jahr 2006 einen sogenannten Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt.
Mit diesem Messbetrag wird in Deutschland die regional unterschiedliche Gewerbesteuer berechnet. Der große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in München folgte dem nun, womit er die gegenteilige Rechtsprechung aufgab.
In Deutschland gelte eine selbstständige Tätigkeit als Gewerbe, wenn dies mit Gewinnabsicht betrieben wird. Dies würde laut dem Gericht auf die Prostitution zutreffen. Demnach würden Prostituierte "am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" teilnehmen.
Eine direkte Zahl, wie viele Prostitution es in Deutschland gibt, kann nur geschätzt werden. Laut einer Schätzung der Berliner Prostituiertenberatungsstelle Hydra e.V. ging man im Jahr 2011 bereits von 400.000 Prostituierten in Deutschland aus. Davon waren demnach wohl 95 Prozent Frauen - männliche Prostituierte sind hingegen vergleichsweise selten.
Auf Kritik gestoßen waren immer wieder auch die sog. "Flatrate-Bordelle". In einem bei Cicero aufgegriffenen Fall heißt es etwa, dass es "in Flatrate-Bordellen ein Bier, eine Bratwurst und unbegrenzt Frau [geben würde]. Männer freuen sich öffentlich auf inszenierte Gruppenvergewaltigungen und im Teenyland bieten berockte Mädchen ihre Sex-Dienste an".
