(C) Bubo, 2005, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Laut Katharina König (Thüringer Landtag / "Die Linke") sei die Zahl der Angeklagten im Münchener NSU-Prozess zu gering. Gegenüber der Zeitschrift "Superillu" sagte sie: "Da fehlen aus meiner Sicht einige aus der damaligen Neonazi-Struktur".
Daher müssten wegen Beschaffung von Waffen und auch wegen finanzieller Unterstützung weitere Personen vor Gericht gestellt werden - trotz dass es abgelaufene Verjährungsfristen gibt. So hätte etwa ein langjähriger V-Mann des Verfassungsschutzes der NSU Sprengstoff verschafft und dieser auch in Chemnitz beim Untertauchen geholfen.
Dazu gab König zu verstehen: "Dass er und andere Neonazi-Verbindungsleute aufgrund der Verjährung aus allem raus sind, ist fragwürdig. Aus meiner Sicht hätte man versuchen können, ihn unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder der Mitgliedschaft darin mit anzuklagen".
Auch halte es König für fragwürdig, ob mit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie mit der Verhaftung der übrigen Angeklagten der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) tatsächlich vollständig zerschlagen sei. In einer Sache wurde etwa bekannt, dass "ein ausländischer Geheimdienst" die Zusammenarbeit verweigert hätte, würde eine ins Visier geratene "Person" belangt werden.
Im Jahr 1998 hätte man eine Telefonliste von Uwe Mundlos gefunden. Diese würde sich laut König wie das who-is-who des NSU-Netzwerkes lesen. "Konsequenzen für die Ermittlungen wurden aus der seit 1998 bekannten Kontaktliste allerdings nie gezogen", merkte sie an.
Der in München abgehaltene Strafprozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) war am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht gestartet. Zuletzt war der Münchner NSU-Prozessauf den 14. Mai vertagt worden. Zum Prozessbeginn hatten die Verteidiger mehrere Befangenheitsanträge gestellt. Der erste Antrag zeigte gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Den zweiten Befangenheitsantrag stellten die Verteidiger von Zschäpes Mitangeklagtem Ralf Wohlleben gegen Götzl sowie zwei weitere Richter des Münchner Senats.
