(C) USGov Military Air Force, (symbolisch; kein Bezug), 2005, Bild: Wikipedia (PD)

Das im Januar dieses Jahres in Regelbetrieb genommene Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) hat laut Bundesregierung in einem Fall Daten an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt. Der Geheimdienst bezog die Daten demnach zur Gefährdungs- und Lageeinschätzung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Personenschutzmaßnahmen.
Dies geht aus einer Antwort (lt. Vorbemerkung der Fragesteller) der deutschen Bundesregierung, auf eine Kleine Anfrage der Linken hin, hervor. Es wurden demnach in dieser Sache Satellitenbilder für Timbuktu und Bamako in Mali über das ZKI bezogen. Das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) ist ein "Service" des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).
Mit diesem hat das deutsche Bundesinnenministerium zum 1. Januar 2013 einen Rahmenvertrag (Kooperationsprojekt) geschlossen, um entsprechend "Dienstleistungen" zu beziehen. Die Aufgabe des Zentrums sei demnach die Bereitstellung eines Services für die schnelle Beschaffung, Analyse und Aufbereitung von Satellitenbildern.
Diese könnten laut Antwort der Bundesregierung etwa für "Natur- und Umweltkatastrophen, für humanitäre Hilfsaktivitäten und für die zivile Sicherheit weltweit" genutzt werden. Die Nutzer des Kooperationsvorhabens würden nun rund um die Uhr hochaktuelle Satellitenbildkarten anfordern können.
Auch andere Organisationen könnten demnach ggf. Daten beziehen. Das Bundesinnenministerium (BMI) verweist darauf, dass die Kooperation auch für die Beteiligung weiterer Organisationen offen sei und dass bereits das Deutsche Rote Kreuz als erste Institution als Nutzer der Kooperation beigetreten ist.
In der Antwort (Vorbemerkung der Fragesteller) merkte man auch an, dass das ZKI bereits zum G8-Gipfel im Jahr 2007 in Heiligendamm und zum Nato-Gipfel 2009 in Strasbourg Polizeien mit Daten aus der Satellitenaufklärung versorgt hätte. Das ZKI verliert dabei in seiner Selbstbeschreibung kein Wort über Fernerkundung auch für militärische und/oder polizeiliche Zwecke.
Die komplette Antwort der deutschen Bundesregierung zur Thematik "Satellitenüberwachung durch den Bund und andere (Drucksache 17/12987)" können Sie unter der folgenden Quelle nachschlagen:
Antwort Bundesregierung: Satellitenüberwachung durch den Bund und andere
